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Auf die Details kommt es an

SENIORENWOHNEN: Bei Leistungsbeschreibungen sollte man genau hinsehen

Auf die Details kommt es an

Wer altersgerecht bauen oder modernisieren möchte, sollte die Bau- und Leistungsbeschreibungen von Anbietern genau unter die Lupe nehmen. FOTOS: DJD/BAUHERRENSCHUTZBUND

Der demografische Wandel erhöht die Nachfrage nach Wohnraum, in dem man selbstbestimmt und selbstständig altern kann. Die Realität sieht anders aus: Laut Statistischem Bundesamt erfüllten 2018 beispielsweise nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestands in Deutschland umfassende Merkmale des Barriereabbaus. Bei neueren Immobilien ab Baujahr 2011 sieht es etwas besser aus. Hier erfüllen immerhin rund 18 Prozent die Kriterien. Den Bedarf an seniorengerechtem Wohnraum haben auch Immobilienanbieter und Bauunternehmen erkannt. Doch nicht immer setzen sie auf echte Barrierefreiheit, sondern werben lediglich mit Begriffen wie „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“. Diese Formulierungen haben aber keine rechtliche Verbindlichkeit, warnt Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bei solchen oder ähnlichen Aussagen in Verkaufsunterlagen sei daher Vorsicht geboten, so Stange.

Beschreibungen müssen klare Angaben machen

Verbindlicher sind Begriffe wie „barrierefrei“ oder „behindertengerecht“, bei denen sich der Bauherr auf einschlägige DIN-Normen berufen kann. Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte klare und detaillierte Angaben enthalten, was genau der künftige Nutzer für sein Geld bekommt. „Wer sich unsicher im Hinblick auf seine altersgerechten Wohnwünsche ist, kann bereits vor dem Vergleich verschiedener Anbieter sachverständigen Rat einholen“, rät Erik Stange. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Informationen und Ansprechpartner im ganzen Bundesgebiet. Ein unabhängiger Bauherrenberater unterstützt den Bau- oder Kaufinteressenten dabei herauszufinden, was ihm in puncto Altersgerechtheit wirklich wichtig ist oder wie man den Wohnraum so plant, dass Anpassungen an veränderte Lebensumstände später möglichst einfach umzusetzen sind.

Barrierefreiheit ohne Baumängel

Wenn die Entscheidung für ein Wohnprojekt gefallen ist, kann der Bauherrenberater zusätzlich den Bauprozess begleiten. Im Rahmen regelmäßiger Qualitätskontrollen überprüft er, ob alle Arbeiten - auch die seniorengerechte Ausstattung betreffend - fach- und vertragsgerecht, mängelfrei sowie entsprechend der Baubeschreibung ausgeführt wurden. Bei Baumängeln kann frühzeitig reagiert werden. So bekommt der Immobilienbesitzer mehr Sicherheit, dass nach dem Einzug keine Nachbesserungen mehr erforderlich sind und die vereinbarte Qualität auch eingehalten wurde. DJD

Ist das Inventar versichert?

SCHIMMEL: Befall im Keller kann verschiedene Ursachen haben

Schimmelpilze lieben Feuchtigkeit. In vielen Kellern finden sie ideale Voraussetzungen und befallen neben dem Mauerwerk vielfach auch die dort gelagerten Gegenstände. Ob die Hausratversicherung für diese Schäden aufkommt, hängt von der Ursache des Schimmelbefalls ab. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.

Die Ursachen für einen feuchten Keller sind vielfältig. Sie reichen von Wasserschäden über zu hohe Luftfeuchtigkeit bis hin zu marodem Mauerwerk. Doch längere Feuchtigkeit kann nicht nur die Bausubstanz schleichend in Mitleidenschaft ziehen, sondern auch die dort gelagerten Gegenstände. „Schäden durch Schimmel werden oft erst bemerkt, wenn nichts mehr zu retten ist“, sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Die Folge: Elektrische Geräte, Mobiliar, Vorräte und andere Schätze sind unbrauchbar. Ob eine Versicherung für eingetretene Schäden an Gegenständen im Keller aufkommt, hängt jedoch von der Ursache ab - und ob diese im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. „Dann gilt der Schutz auch für mögliche Folgeschäden“, sagt R+V-Expertin Gilles. Ein Beispiel: Die Hausratversicherung deckt entstandene Schäden durch Leitungswasser ab. Bei einem Haarriss in der Wasserleitung kann es jedoch passieren, dass dieser lange nicht bemerkt wird. Bildet sich deswegen später Schimmel an den Regalen oder sonstigen Gegenständen, deckt die Hausratversicherung dies in der Regel ab. Anders sieht es aus, wenn die Wände durch steigendes Grundwasser oder Regen feucht geworden sind. „Bildet sich dadurch Schimmel am Inventar, greift die Hausratversicherung nicht.“ Überschwemmung und Rückstau durch übergelaufene Gullys gehören zu den sogenannten Elementarschäden. Diese können in vielen Policen zusätzlich abgesichert werden. Für Hochwasser kann eine Zusatzdeckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten oder Kleidung in der Hausratversicherung eingeschlossen werden. Das gilt dann auch für Kellerräume. OTS

Gegen Elementarschäden sollte man abgesichert sein.