Wirtschaft
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Von der Planung bis zum Innenausbau
Clever Bauen & Schöner Wohnen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,Miete zu zahlen ist für viele Menschen etwas Lästiges. Schließlich bezahlt man Monat für Monat für etwas, das einem nicht gehört. Da rückt der Gedanke, sich an das Projekt „Eigenes Haus“ zu wagen, angenehm nah. Doch wie geht man es richtig an? Wir haben Ihnen in dieser Beilage Tipps und Inspirationen zusammengestellt. Ergänzt werden diese durch Anzeigen von Fachbetrieben und professionellen Anbietern, die Ihnen bei Ihrem ganz persönlichen Projekt eine echte Hilfe sein können.Ihre Volksstimme
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Exklusive Anzeigen aus der Printausgabe
Damit das Haus nicht einsturzgefährdet ist:
Bauherren müssen Statik und Ausführung prüfen lassen
Berlin - Beton gehört zu den wichtigen Baustoff en beim Hausbau. Er muss allerdings, um als Fundament, Wand, Stütze oder Decke Lasten und Kräfte ableiten zu können, mit Stahl bewehrt werden. Wie viel Stahl an welcher Stelle in den Beton eingelegt werden muss, errechnet der Statiker in der Planungsphase. Die sogenannte Statik besteht aus zwei Teilen: Den Berechnungen und den dazugehörigen Bewehrungsplänen. Die Baufirmen müssen sich an diese Pläne halten. Das ist aber nach Erfahrung der Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) manchen Baufirmen nicht ausreichend bewusst. Häufig wird beispielsweise die Anschlussbewehrung zwischen Bodenplatte und Kellerwand nicht so ausgeführt , wie es der Statiker oder ergänzend der Prüfstatiker im Bewehrungsplan verbindlich festgelegt hat. Wenn beispielsweise 10er Anschlusseisen, die laut Prüfstatiker im Abstand von 15 Zentimetern liegen müssen, stattdessen im Abstand von 45 Zentimetern eingebaut werden, dann fehlen zwei Drittel des erforderlichen Bewehrungsquerschnitts. Damit ist das Bauteil mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr standsicher und das Haus eventuell sogar einsturzgefährdet. Damit es soweit gar nicht erst kommt, können Bauherren zweierlei tun: Zuerst die Pläne und Berechnungen und später auch die Baustelle regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.