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Das zahlen Sie 2019 zu

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Das zahlen Sie 2019 zu

Bei verschreibungspflichtighen Arzneimitteln beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Abgabepreises. Foto: stock.adobe.com

Arzneimittel, Verbandmittel, HilfsmittelBei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmitteln und bei Hilfsmitteln (zum Beispiel Einlagen) müssen Patienten zehn Prozent des Abgabepreises selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Euro. Beispiel: Bei einem Medikament für 80 Euro zahlt ein Patient acht Euro zu. Bei einer Salbe für sieben Euro werden dagegen nicht 70 Cent, sondern fünf Euro fällig. Seit Juli 2006 brauchen Patienten für bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel nichts zuzuzahlen, wenn die Hersteller eine bestimmte Preisgrenze einhalten. Der Preis muss mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen, den die gesetzlichen Krankenkassen für das Arzneimittel erstatten. Die Liste der betreff enden Medikamente wird von den Krankenkassen alle 14 Tage aktualisiert.Stationäre BehandlungWer im Krankenhaus behandelt oder in einer Rehaklinik untergebracht wird, zahlt zehn Euro pro Tag zu. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage oder 280 Euro im Kalenderjahr beschränkt. Auch für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur beträgt die Zuzahlung zehn Euro pro Tag, jedoch ohne zeitliche Beschränkung.HeilmittelBei Heilmitteln - zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie oder Massagen - müssen Patienten zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Hinzu kommen zehn Euro pro Rezept. Das heißt: Wer vom Arzt sechs Therapieeinheiten verordnet bekommt, der zahlt zehn Prozent der gesamten Behandlungskosten plus einmalig zehn Euro.Häusliche KrankenpflegeZehn Euro Verordnungsgebühr und zehn Prozent Eigenbeteiligung an den Kosten gelten auch für die häusliche Krankenpflege. Zum Beispiel, wenn ein Patient nach einer Operation zu Hause von einem Pflegedienst versorgt wird, damit er das Krankenhaus schneller verlassen kann. Bei der häuslichen Krankenpflege bleibt die Zuzahlung aber auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme begrenzt. FahrkostenFahrten zu einer ambulanten Behandlung dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten zur Dialyse oder die von Krebspatienten zur Chemo- und Strahlentherapie. Weitere Ausnahmen gibt es für Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert (aG), blind (Bl) oder besonders hilfsbedürftig sind (H) sowie in anderen schwerwiegenden Fällen auf ärztliche Verordnung. Auch dann müssen die Betroffenen zehn Prozent der Kosten zuzahlen - mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Beispiel: Herr A. fährt mit dem Taxi 40 Kilometer zur Dialyse. Die Hin- und Rückfahrt kostet jeweils 60 Euro. Für beide Fahrten muss Herr A. jeweils sechs Euro zuzahlen. 108 Euro Fahrkosten übernimmt seine Krankenkasse. Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung - abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung - übernehmen die Krankenkassen, wenn es sich um eine aus zwingenden medizinischen Gründen notwendige Rettungsfahrt zur Krankenhaus handelt.HaushaltshilfeFamilien mit Kindern, die eine Haushaltshilfe brauchen - zum Beispiel weil die Mutter im Krankenhaus liegt -, müssen pro Tag zehn Prozent der Kosten selbst übernehmen. Dabei beträgt die tägliche Zuzahlung wie bei Medikamenten und Fahrkosten mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro. AOK Mediendienst

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Häusliche Pflege

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten alle Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das heißt: Versicherte können Rechnungen für Leistungen zur Unterstützung im Alltag einreichen und bis zu 125 Euro monatlich erstattet bekommen. Dabei handelt es sich beispielsweise um hauswirtschaftliche Hilfen oder Betreuung des Pflegebedürftigen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen nach jeweiligem Landesrecht anerkannt sind. Außerdem kann der Entlastungsbetrag für die Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege eingesetzt werden, ohne auf die sonstigen Leistungen der Pflegekasse angerechnet zu werden. Beträge, die nicht verwendet wurden, können in das Folgejahr übertragen werden. Quelle: AOK Mediendienst

Gleichgewichtstraining beugt Verletzungen vor

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Baierbrunn (ots) - Sport ist mehr als Kraft und Ausdauer: Übungen fürs Gleichgewicht trainieren das Zusammenspiel von Muskeln und Nervensystem, wie Astrid Zech, Professorin für Bewegungs- und Trainingswissenschaft an der Universität Jena, im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ erläutert. Experten sprechen von sensomotorischen Fähigkeiten.

Die Störung der Balance weckt die Sensoren in Gelenken und Muskeln. Die Muskeln lernen schneller zu reagieren und gegenzusteuern - mit Motorik, also mit darauf abgestimmten Bewegungen. „Das stabilisiert Gelenke und beugt Verletzungen vor“, so Zech. Wissenschaftliche Studien belegen diesen Schutz vor allem für Sprunggelenk und Knie bei Fußball und anderen Teamsportarten. Dabei reduziert sich das Verletzungsrisiko um circa 40 Prozent. Viele Freizeitsportler ignorieren aber bisher die wichtige Zusammenarbeit ihrer Muskeln, Sehnen, Gelenke und Neuronen.+

Die Schwierigkeit von Sensomotorik-Übungen lässt sich vielfältig abstufen und steigern. Für völlig untrainierte Menschen kann es schon eine Herausforderung sein, länger auf einem Bein zu stehen und dabei keine Ausgleichsbewegungen zu machen. Komplizierter wird es mit instabilem Untergrund, zum Beispiel auf einem Wackelbrett oder einer Weichbodenmatte. Das spricht vor allem die stabilisierenden kleinen Fußmuskeln an. Besonders effektiv wirken Sensomotorik-Übungen bei Rückenschmerzen.