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Der Bestattungsvorsorge-Vertrag

Ratgeber im Trauerfall

Der Bestattungsvorsorge-Vertrag

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Mit einem Bestattungsvorsorge-Vertrag können Sie bereits zu Lebzeiten bestimmen, wie Ihre Bestattung genau ablaufen soll – wie und wo Sie bestattet werden möchten, wie die Trauerfeier gestaltet werden soll, welche Traueranzeige Sie wünschen und vieles mehr.In einem Gespräch mit dem Bestatter Ihrer Wahl legen Sie Ihre individuellen Wünsche für die Bestattung fest. Diese Wünsche werden im Bestattungsvorsorge-Vertrag festgehalten.Nach Vertragsabschluß zahlen Sie die Vertragssumme an den Treuhänder. Dieser verwaltet das Kapital. Tritt der Sterbefall ein, zahlt der Treuhänder nach Vorlage der Sterbeurkunde das auf dem Treuhandkonto befindliche Guthaben an den Bestatter aus, der die Bestattung durchgeführt hat.Ein solcher Vorsorgevertrag entlastet die Angehörigen finanziell und nimmt ihnen in der Ausnahmesituation des Verlustes viele Entscheidungen ab. Dieses Angebot ist auch mit einer Dauergrabpflege- und Grabmalvorsorge kombinierbar. Dauergrabpflege- und Grabmalvorsorge kombinierbar.Quelle: Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH   

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