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Die Ruhegemeinschaft zählt zu den Gärtnerbetreuten Grabanlagen

Ratgeber im Trauerfall

Die Ruhegemeinschaft zählt zu den Gärtnerbetreuten Grabanlagen

Foto: stock.adobe.com

Eine Ruhegemeinschaft ist eine Grabart, die auf dem „Tag des Friedhofs“ 2007 in Berlin erstmals vorgestellt wurde.Wie der Memoriam-Garten zählt sie zu den Gärtnerbetreuten Grabanlagen. Das Besondere an einer Ruhegemeinschaft ist, dass die Hinterbliebenen mittels eines Treuhandvertrages von der Grabpflege entlastet, bzw. befreit werden.Diese Treuhandverträge werden i.V.m. mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH abgeschlossen. Die Treuhandstelle stellt die ordnungsgemäße Grabpflege über die komplette Ruhefrist sicher. Zum Teil deckt der Treuhandvertrag auch die Kosten des Grabmals inkl. Inschrift und die Friedhofsgebühren ab.

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Es gibt diverse Formen von Ruhegemeinschaften. Sie werden stets den Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort angepasst.

Es werden zwei Ziele verfolgt. Zum Einen soll die Ruhegemeinschaft eine finanzielle Alternative zu den anonymen Grabstätten und Rasengrabstätten darstellen. Und den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben den Bestattungsplatz zu kennen und hier die doch so wichtige Trauerarbeit leisten zu können. Und andererseits soll den Menschen die Sorge genommen werden, dass die eigene spätere Grabstätte ungepflegt sein könnte. Diese Personen haben mit einer Ruhegemeinschaft die Sicherheit, dass die Treuhandstelle die Grabpflegen kontrolliert. Quelle: Aeternitas