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Förderungen für Hauseigentümer und Bauherren

Clever Bauen & schöner Wohnen

Förderungen für Hauseigentümer und Bauherren

Bis Ende 2020 fördert das Baukindergeld Familien. Foto: stock.adobe.com

Seit 1. Januar gibt es neue Regeln bei Förderungen und Fristen, die Hauseigentümer und Bauherren kennen sollten. Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer nennt die zentralen Neuerungen für Immobilienbesitzer.Steuervergünstigung für energetische SanierungenWer als Hauseigentümer das Klima schont, wird zusätzlich belohnt: Maß nahmen für eine bessere Energieeffizienz und das Heizen mit erneuerbaren Energien werden auch steuerlich gefördert. Davon profi tiert, wer etwa die alte Heizung austauscht, neue Fenster einbaut oder Dach, Keller und Außenwände dämmt. Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten. 20 Prozent der Ausgaben, maximal aber 40.000 Euro können über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden. Die Voraussetzungen: Es handelt sich um selbstgenutztes Wohneigentum und die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt. „Zusätzlich können Eigentümer weiterhin von den etablierten Förderprogrammen für energetische Sanierungen profitieren, etwa von der KfW“, weiß Schwäbisch Hall-Experte Ralf Oberländer.

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Abwrackprämie für die Ölheizung

Wer seine alte Ölheizung durch ein klimaschonendes Modell ersetzt, zum Beispiel eine Luft-Wärmepumpe oder eine Holz-Pelletheizung, erhält eine Förderung vom Bund. Derzeit laufen in Deutschland rund 5,6 Mio. Heizanlagen mit Öl, das ist jede vierte Heizung. Die Anschaffung einer Heizanlage, die erneuerbare Energieformen nutzt, zahlt sich nicht nur wegen der sogenannten Abwrackprämie aus: Ab 2021 muss der CO2-Ausstoß fossiler Brennstoff e über Zertifikate kompensiert werden. Der Preis pro Tonne CO2 soll bei 25 Euro liegen und in den Folgejahren weiter ansteigen. Er wird auf den Öl- und Gaspreis umgelegt. Laut einer Berechnung der TU Dortmund erhöhen sich dadurch die Heiz kosten für eine durchschnittliche Wohnung mit 70 qm auf 134 Euro.

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Foto: stock.adobe.com

Baukindergeld: Förderung noch bis Ende 2020

Das Baukindergeld fördert Familien, die selbst in ihre erste eigene Immobilie einziehen: Förderberechtigte Eltern können von der KfW-Bank über zehn Jahre verteilt insgesamt 12.000 Euro pro Kind für den Erwerb von Wohn eigen tum erhalten. Achtung: Wer den Zuschuss erhalten will, muss den Kaufvertrag bis Ende 2020 beim Notar unterzeichnet haben.

Austauschpflicht für den Kamin

Ältere Kamine müssen bis Ende 2020 ausgetauscht werden. Das sieht die erste Bundesimmissionsschutzverordnung vor. Öfen mit Baujahr 1994 und älter müssen Ende 2020 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Hintergrund ist das Gesundheitsrisiko durch die Feinstaubbelastung. „Bei Fragen zur Nachrüstung ihrer Kaminöfen sind die Schornsteinfeger für Hauseigentümer die richtige Adresse“, sagt Oberländer. Quelle: Schwäbisch Hall

TIPP

Braucht ein Haus einen Keller?

Zum Haus gehört ein Keller. So jedenfalls denken die meisten Bauherren. Allerdings soll das eigene Haus auch preiswert sein. So wird, wenn es dann ans Sparen geht, auch beim Keller über Alternativen nachgedacht - die Heizung unters Dach, den Öltank in den Garten und als Abstellraum dient die Garage. Doch wohin mit Waschmaschine, Getränkekästen, Werkbank, Modelleisenbahn oder Sauna?

Ein Haus mit Keller bietet einen attraktiven Mehrwert. Selbst ein kleiner Bauplatz kann optimal genutzt werden. Im Keller entstehen kostengünstig zusätzliche Wohn-, Arbeits- und Lagerräume. Als Faustregel gilt: 35 Prozent zusätzliche Nutzfläche erfordern nur fünf bis zehn Prozent Mehrkosten. Bezahlt macht sich ein Keller auch bei einem späteren Verkauf des Hauses. Einer Maklerbefragung zufolge liegt der Kaufpreis eines nicht unterkellerten Gebäudes in den meisten Fällen deutlich niedriger.

Wichtig beim Bau eines Kellers ist die Wahl des richtigen Baustoff s. Ziegel verfügen im Vergleich mit anderen Baustoffen über eine sehr gute kapillare Feuchteregulierung. Sie sind daher hervorragend geeignet, Kellerräume zu jeder Jahreszeit trocken und im Sommer angenehm kühl zu halten. Das Ergebnis: ein ausgeglichenes Raumklima statt muffigem Kellergeruch. Gleichzeitig sorgen Ziegel dank ihrer idealen Wärmespeicherfähigkeit dafür, dass beheizte Kellerräume wohlig und warm bleiben und nur wenig Heizenergie verbrauchen. Quelle: Redaktionsgemeinschaft Bauen und Wohnen RGBuW