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Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer 0rtsteile

Ratgeber im Trauerfall

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer 0rtsteile

Foto: BDB

1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer OrtsteileAuf der Grundlage der §§ 8, 9 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) sowie der § 1, § 2 Abs. 1 und § 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.12.1996 GVBL. LSA S. 405) und des § 33 der Friedhofssatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile vom 26.09.2012 beschließt der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 28.10 2015 folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung: § 1 Die Anlage 1, Gebühren, Punkt IV. Benutzungsgebühren für Friedhofseinrichtungen (Kapelle) erhält folgende Fassung:

Anlage 1 - Gebühren

IV. Benutzungsgebühr für Friedhofseinrichtungen (Kapelle)

1. Benutzungsgebühr für die Friedhofskapelle für Trauerfeiern 155,00 €

2. Benutzungsgebühr des Aufbewahrungsraumes (für Friedhof OC) 15,00 €

§ 2 Inkrafttreten: Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Oschersleben (Bode), den 05.11.2015

Gebührenverzeichnis

I. Grabstellengebühr für Reihengräber

1. Reihengrab für Erdbestattung 1.030,00 €

2. Kinderreihengrab für Erdbestattung (Verstorbene vor Vollendung des 10. Lebensjahres) 615,00 €

3. Reihengrab für Feuerbestattung 905,00 €

4. Anonymes Reihengrab für Erdbestattung (Grüne Wiese für Erdbest.) 1.210,00 €

5. Anonymes Reihengrab für Feuerbestattung (Grüne Wiese f. Urnen) 965,00 €

6. Beisetzung in Erdgemeinschaftsanlage 1.575,00 €

7. Beisetzung in Urnengemeinschaftsanlage mit Namenskennzeichnung 1.115,00 €

II. Grabstellengebühr für Wahlgräber

1. Einzelwahlgrab für Erdbestattung 1.515,00 €

2. Doppelwahlgrab für Erdbestattung 2.525,00 €

3. Kinderwahlgrab für Erdbestattung 905,00 € (Verstorbenen vor Vollendung des 10. Lebensjahres)

4. Wahlgrab für Feuerbestattung 1.210,00 €

5. Beisetzung in Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten 1.620,00 €

III. Verlängerungsgebühr des Nutzungsrechtes für Wahgräber pro Jahr und Grabstelle

1. Einzelwahlgrab für Erdbestattung 60,00 €

2. Doppelwahlgrab für Erdbestattung 101,00 €

3. Kinderwahlgrab für Erdbestattung 36,00 (Verstorbenen vor Vollendung des 10. Lebensjahres)

4. Wahlgrab für Feuerbestattung 48,00 €

5. Grabstelle in der Gemeinschaftsanlage für Urnenwahlgrabstätten 81,00 €

IV. Benutzungsgebühr für Friedhofseinrichtungen (Kapelle)

1. Benutzungsgebühr für die Friedhofskapelle für Trauerfeiern 310,00 €*

2. Benutzungsgebühr des Aufbewahrungsraumes (für Friedhof OC) 15,00 €*

V. Bestattungsgebühr

1. Aushebung und Verschließen einer Urnengruft für eine Bestattung bzw. Umbettung 48,00 €

VI. Gebühren für die Beräumung von Gräber

1. Grabstätteneinebnung nach Aufwand je Std. 29,00 €

2. Entsorgung der Grabaufbauten

2.1. Grabstätte für Erdbestattungen Einfassung u. Grabmal 70,00 €

2.2. Grabstätte für Erdbestattungen Einfassung oder Grabmal 50,00 €

2.3. Grabstätte für Feuerbestattungen Einfassung und Grabmal 30,00 €

2.4. Grabstätte für Feuerbestattungen Einfassung oder Grabmal 15,00 €

VII. sonstige Gebühren (Verwaltungsgebühren)

1. Grabmalgenehmigung einschließlich Befahren des Friedhofes 20,00 €

Alle Angaben ohne Gewähr.

Weitere aktuelle Inforamtionen unter www.oscherslebenbode.de