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Fußbodenheizung nachträglich einbauen

Clever Bauen & schöner Wohnen

Fußbodenheizung nachträglich einbauen

Foto: mironovm/123rf/ZVSHK

txn Behagliche Wärme, gesundes Raumklima und geringer Energieverbrauch – all das lässt sich mit einer Fußbodenheizung erreichen. Daher gehört sie im Neubau schon fast zum Standard. Auch der nachträgliche Einbau einer Fußbodenheizung ist heute oft problemlos möglich. Damit die neue Heizung optimal arbeitet, ist die Beratung durch einen Heizungsfachmann unverzichtbar. Denn es geht nicht nur um die Aufbauhöhe des Systems und die Kopplung mit den vorhandenen Heizkomponenten, sondern auch um die Details. „Die Vorlauftemperatur des Heizwassers in einer Fußbodenheizung hängt sogar vom gewählten Bodenbelag ab“, weiß Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Je besser der Belag die Wärme leitet, desto niedriger kann die Vorlauftemperatur sein. Keramische Fliesen und Naturstein gelten als ideale Partner für die Fußbodenheizung. Aber auch Parkett, Laminat oder Teppich sind bei entsprechender Empfehlung des Herstellers geeignet, benötigen aber unter Umständen höhere Vorlauftemperaturen – was bei der Planung zu berücksichtigen ist. Wer sich mit einem Heizungsexperten über den nachträglichen Einbau eine Fußbodenheizung austauschen möchte, findet kompetente Ansprechpartner über die Postleitzahlensuche auf www.wasserwaermeluft.de.        

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Alles fit? - Dank Heizungs-Check-up mehr Wohnkomfort genießen

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Wer die Heizungsanlage von einem Fachmann durchchecken lässt, kann sich ganz entspannt zurücklehnen und bares Geld sparen. Foto: HLC/VDMA Armaturen/©Fotolia_119246104

(HLC) Tagtäglich müssen wir funktionieren, für andere da sein, sowohl zu Hause als auch im Job. Da bleibt oft viel zu wenig Zeit, um auf die eigene Gesundheit zu achten, vor allem in puncto Bewegung und Ernährung.

Umso wichtiger ist es, ab einem bestimmten Alter und in regelmäßigen Abständen an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Was für Menschen gilt, ist bei Maschinen gang und gäbe: Damit sie dauerhaft zuverlässig arbeiten, sind Inspektion und Wartung unverzichtbar.

Eisig ist’s draußen und die Heizungsanlage macht Sperenzchen? Da kriegen wir ganz schnell kalte Füße – dabei hätte es gar nicht erst so weit kommen müssen. Wer rechtzeitig vorsorgt und die Heizung von einem Fachmann durchchecken lässt, kann sich später ganz entspannt zurücklehnen und nicht nur bares Geld sparen, sondern auch die Umwelt schonen.

Experten empfehlen, zusätzlich zur erforderlichen „Routineuntersuchung“ auch einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Vor allem dann, wenn sich die Heizung ständig durch störende Fließ- und Pfeifgeräusche bemerkbar macht und die Wärme im Haus ungleichmäßig verteilt wird. Die Vorgehensweise ist schnell erklärt: Der Heizungsfachmann ermittelt den exakten Wärmebedarf für jeden einzelnen Wohnraum, um anhand dieser Werte die Durchflussmenge des Heizwassers bestimmen zu können. Ist alles haargenau eingestellt, herrscht vom Dachgeschoss bis zum Keller absolute Wohlfühlatmosphäre; kein Glucksen oder Gluckern raubt länger den wohlverdienten Schlaf. Noch ruhiger schläft, wer ergänzend einen Thermostatwechsel vornehmen lässt. Schließlich sind nur moderne Regler in der Lage, die Raumtemperatur selbsttätig zu überwachen. Die hocheffiziente Regeltechnik bewirkt, dass der energetische Aufwand deutlich reduziert wird. Denn es fließt nur so viel Heizwasser durch die Heizkörper, wie gerade benötigt wird.

Und die finanzielle Belastung? Die ist vergleichsweise gering – nach rund zwei Jahren hat sich der Thermostatwechsel amortisiert.

Sparfüchse aufgepasst: Der Bund fördert neben neuen Thermostatventilen in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich auch den Austausch alter Heizungspumpen mit einem Anteil von bis zu 30 Prozent auf den Netto-Rechnungsbetrag.
   

Rauchwarnmeldertausch alle zehn Jahre

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Foto: stock.adobe.com

Rauchwarnmelder sind Lebensretter – und daher ist ihre Funktionstüchtigkeit unerlässlich. „Was viele nicht wissen: In Wohnungen und Wohnhäusern müssen Rauchwarnmelder aus Sicherheitsgründen nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden“, stellt Michael Conradi von der Initiative Elektro+ fest. „Zum einen hat die nicht austauschbare Batterie nur eine Lebensdauer von zehn Jahren, zum anderen altern auch die elektronischen Bauteile des Melders“, so Conradi weiter. Sicherheit hat Vorrang, deshalb muss der Rauchwarnmelder gegen einen neuen ausgetauscht werden. Dabei ist Qualität entscheidend. Käuferinnen und Käufer sollten darauf achten, dass der Melder mit dem „Q“-Siegel gekennzeichnet ist. Das ist ein Qualitätssiegel des Vereins „Forum Brandrauchprävention e. V.“ und steht für Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Geräts. Es wird in Verbindung mit dem Prüfzeichen der Prüfinstitute VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum verwendet.

Diese Frist von zehn Jahren wurde jetzt in einigen Bundesländern erreicht, sie haben vor einem Jahrzehnt die Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum auch in Bestandsbauten eingeführt. Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Für den Austausch sind generell die Wohnungseigentümer verantwortlich. Weil niemand vorhersehen kann, wo und wann ein Feuer ausbricht, ist die Montage von Rauchwarnmeldern an mehreren Stellen in der Wohnung verpflichtend vorgeschrieben. In eingeschossigen Wohnungen müssen die Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flur über je einen Rauchwarnmelder verfügen. Bei mehreren Etagen sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den Fluren jedes Stockwerks zu installieren.

www.elektro-plus.com