Wirtschaft ANZEIGE

Genossenschaften „Gemeinsamkeit macht stark!“

Clever Bauen & Schöner Wohnen

Genossenschaften „Gemeinsamkeit macht stark!“

Fotos (3): stock.adobe.com

Gemeinsamkeit macht stark! Darauf können sich die Mitglieder bei den Wohnungsgenossenschaften jederzeit verlassen. Das genossenschaftliche Wohnen bildet neben dem selbst genutzten Wohneigentum und dem Wohnen zur Miete die dritte Säule der Wohnraumversorgung in Deutschland. Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) basiert auf den Prinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. In ihr manifestiert sich bürgerschaftliches Engagement. Zweck einer Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder. Daneben werden aber auch kulturelle und soziale Zwecke verfolgt.Mieter und Anteilseigner zugleichBei Wohnungsgenossenschaften erwerben die Mitglieder mit dem Kauf von Geschäftsanteilen ein lebenslanges Nutzungsrecht an einer Genossenschaftswohnung. Sie sind dann zugleich Mieter und Anteilseigner des genossenschaftlichen Wohnungsunternehmens. Im Genossenschaftsgesetz sowie in den jeweiligen Satzungen der Genossenschaft sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt.  

##publishingDate##

Genossenschaften „Gemeinsamkeit macht stark!“-2

Angesichts zunehmender Mobilitätsanforderungen in der Gesellschaft und einem gleichzeitig steigenden Bedürfnis nach Sicherheit sind die Genossenschaften gut für die Zukunft aufgestellt. Auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Mitglieder reagieren sie mit vielfältigen Angeboten. Diese umfassen zahlreiche Dienstleistungen rund um die Immobilie – betreutes Wohnen für ältere und behinderte Bewohner, Nachbarschaftstreffs, Einkaufshilfen, Mitgliederfeste und auch besondere Wohnungsangebote für junge Mitglieder und Familien. Es gibt beispielsweise spezielle Angebote für junge Familien, die bis zum genossenschaftlichen Kindergarten reichen.

Gemeinschaftliches Wohnen für Jung und Alt

Mehrgenerationenwohnen ist ein Wohnmodell, bei dem gemeinschaftliches Wohnen für Jung und Alt gleichermaßen attraktiv ist und Vorteile bringt.

Auch der Klimawandel und die energetische Sanierung der Wohnungsbestände ist eine große Herausforderung für die Wohnungsgenossenschaften. Um ihre Mitglieder langfristig sicher versorgen zu können und den Heizkostenanstieg zu bremsen, investieren sie zunehmend in die Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien.

Genossenschaften galten viele Jahre lang als „verstaubt“. Das Ansehen hat sich jedoch gewandelt: Wohnungsbaugenossenschaften punkten heute mit Faktoren, die zunehmend wichtiger werden: ein faires Preis-Leistungsverhältnis, gepflegten Immobilienbestand, gesunde Nachbarschaften und eine hohe Wohnzufriedenheit.

Tipp

Wer innerhalb der Genossenschaft umzieht und sich in einer anderen Wohnung der Genossenschaft einquartiert, der muss allenfalls zusätzliche Genossenschaftsanteile erwerben, falls die Wohnung größer oder hochwertiger sein sollte. Wer allerdings aus seiner Genossenschaftswohnung auszieht und auch die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft kündigt, der bekommt seinen eingezahlten Betrag für die Genossenschaftsanteile innerhalb von zwei Jahren nach der Kündigung zurück. Es kann jedoch sinnvoll sein, Mitglied der Genossenschaft zu bleiben, selbst wenn man die Wohnung kündigt. Wer nämlich später doch wieder eine Wohnung bei dieser Genossenschaft benötigt, hat als langjähriges Mitglied bessere Chancen, eine Genossenschaftswohnung zu bekommen als neue Mitglieder

„Mieter im eigenen Haus“

Genossenschaften „Gemeinsamkeit macht stark!“-3

Genossenschaftliches Wohnen ist neben dem Wohnen in Miet- und in Eigentumswohnungen die drittwichtigste Säule der Wohnraumversorgung in Deutschland.

Manche Wohnungsgenossenschaften sind bereits über hundert, einige aber auch erst wenige Jahre alt.

1 Wie funktioniert eine Genossenschaft?
Die Grundzüge des Genossenschaftswesens sind im Genossenshaftsgesetz festgelegt. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft ihre eigene Satzung, in der die Details ihrer Zielsetzung, ihres Förderauftrages, die Recht und Pflichten der Mitglieder, ihre Organisationsstruktur, Wohnungsvergaberichtlinien, ihre Beitrittsbedingungen festgelegt sind.

2 Wie sind Wohnungsgenossenschaften organisiert?
Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. In großen Genossenschaften wählen die Mitglieder Vertreter, die in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör bringen. Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der den Vorstand berät und dessen Geschäfte kontrolliert.

3 Was sind Genossenschaftsanteile?
Mieter einer Wohnung einer Wohnungsgenossenschaft kann nur werden, wer im Besitz von Genossenschaftsanteilen und dadurch Mitglied ist. Die Summe der Anteile und der Rücklagen bildet die Basis des Geschäftes, um Projekte zu finanzieren. Fast alle Genossenschaften zahlen auf das eingezahlte Kapital eine Dividende - in der Regel eine geringe. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne finanzkräftige Mitglieder mit ihren Anteilen spekulieren. Geschäftliche Überschüsse, die über die Dividende hinausgehen, investiert die Genossenschaft wieder.

4 Welche Vorteile hat eine Genossenschaftswohnung im Vergleich zu einer Mietwohnung?
Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in seiner Genossenschaft (außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung der Genossenschaft), Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht. Es besteht also eine „eigentumsähnliche Sicherheit“. Das rechtfertigt das Schlagwort vom „Mieter im eigenen Haus“, selbst wenn ein Genossenschaftsmitglied in der Realität nur einen kleinen Anteil von einigen hundert Euro besitzt. Außerdem ist eine Genossenschaftswohnung sicher, weil sie vor Verkauf geschützt ist.