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Gesund und glücklich durchs Alter

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Gesund und glücklich durchs Alter

Wer wünschte sich das nicht. Doch die Realität sieht oft anders aus. Mit dem Altwerden verbinden die meisten Menschen Krankheit, Schmerzen, Abhängigkeit. Besonders letztere ist für viele Menschen eine furchterregende Aussicht. „Ich möchte doch um Himmels Willen niemandem zur Last fallen!“ Warum glauben eigentlich die meisten Menschen, dass dies unausweichlich ist? Vielleicht haben wir nur verlernt, normal alt zu werden. Könnte man nicht sagen, das Alter ist unsere 3.Pubertät? Die erste führt uns zum Erwachsensein, die zweite durch die Wechseljahre und die dritte zur Vollendung. Alter kann ein Schatz sein, ein Rollenwechsel ist es auf jeden Fall. Niemand sollte seine Existenzberechtigung davon abhängig machen, ob er für andere noch „tauglich“ ist. Es geht um nichts anderes, als sich selbst die Wertschätzung entgegenzubringen, die jeder alte Mensch verdient. Der Sinn unseres Lebens ist nicht die Arbeit, sondern die Freude am Leben. Ich für meinen Teil habe mir vorgenommen, gesund und glücklich zu sterben. Ich möchte eines Tages, des Lebens müde geworden, dahin gehen, wo ich glaube, hergekommen zu sein, wo mein eigentliches Zuhause ist. Doch bis dahin hoffe ich und setze mich dafür ein, dass es mir gut geht und ich gesund bleibe. Besonders die alternative Medizin bietet einen riesigen Schatz, um dem alternden Menschen zur Seite zu stehen. Gerade beim alten Menschen wirken nämlich Medikamente oft anders und nicht selten viel stärker als bei jungen Patienten. Das führt man u.a. auf den veränderten Stoffwechsel zurück, der langsamer arbeitet und die Arzneistoff e verzögerter abbaut. Gott sei Dank kann man bei vielen Beschwerden im Alter auf die Natur zurückgreifen. Einige Anwendungsgebiete sind Schlafstörungen, Depressionen, Schwindel, Merkfähigkeitsstörungen, Altersherz, Verstopfung, Hautjucken und vieles mehr. Bewährte Pflanzen in der Therapie sind u.a. Ginkgo, Weißdorn, Melisse, Hopfen, Weihrauch, Passionsblume, Hamamelis, Mistel, Johanniskraut, Lavendel und Knoblauch. Die Zubereitungsformen können dabei sehr unterschiedlich sein. Phytopharmaka, wie man solche Arzneien nennt, gibt es als Tees, Tabletten, Kapseln, Salben und Tinkturen. Eine spezielle Form der Pflanzentherapie sind die Bachblüten, wobei die Blüten bestimmter Pflanzen mit Quellwasser versetzt , zu Tinkturen verarbeitet werden, die zur innerlichen Einnahme bestimmt sind und sich besonders für Störungen des Gemütes und des Geistes eignen. Die Homöopathie ist eine weitere Möglichkeit auf sanfte Art, Krankheiten und Beschwerden zu heilen. Dazu werden aber nicht ausschließlich Pflanzen verwendet, wie meist angenommen, sondern alle auf der Erde vorkommenden Stoffe, Lebewesen und Elemente. Die Besonderheit bei dieser Therapie ist die sogenannte Potenzierung, bei der der eingesetzte Ausgangsstoff nicht nur verdünnt sondern durch spezielles Verschütteln oder Verreiben auch noch mit Energie aufgeladen wird. Desweiteren stehen für die Gesundwerdung und Erhaltung dem älter werdenden Menschen Therapien zur Verfügung, die oft auf eine Jahrtausende alte Tradition verweisen können. Denken wir an das Schröpfen, die Blutegeltherapie oder die Akupunktur. Was die Natur uns bietet, sollten wir auch nutzen. Was möglich ist, sollten wir versuchen. Man kann eine Sache immer von zwei Seiten betrachten, so auch das Altern. Es ist immer unsere Entscheidung, ob wir ständig auf das unausweichliche Ende blicken oder voller Dankbarkeit auf die uns geschenkte Lebenszeit. Ich halte mich dabei an Martin Luther: „Und wenn morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen.“ Annette Kolbig

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Foto: stock. adobe.com

Fielmann Gewinspiel: 

Gleitsichtbrille: Multitalent für alle Entfernungen

Mit der Gleitsichtbrille gelingt das Hin- und Herfokussieren mühelos. Foto: Fielmann
Mit der Gleitsichtbrille gelingt das Hin- und Herfokussieren mühelos. Foto: Fielmann
Oft erschwert eine zunehmende Alterssichtigkeit das scharfe Sehen in der Nähe. Auch das Fokussieren zwischen verschiedenen Entfernungen wird für die Augen mühevoller. Eine gut angepasste Gleitsichtbrille schafft Abhilfe und ermöglicht ein stufenlos scharfes Sehen in allen Distanzen. Im Kochbuch lesen, Gemüse schneiden und Gäste begrüßen – die Augen müssen ständig zwischen verschiedenen Distanzen hin- und herwechseln. Eine Gleitsichtbrille ist hier die komfortabelste Lösung, weiß Fielmann-Expertin Martina Hoffmann: „Diese Brille verfügt über Mehrstärkengläser, die Fehlsichtigkeiten in nahen, mittleren und fernen Distanzen ausgleichen und ein stufenlos scharfes Sehen ermöglichen.“

Die Vorsorgevollmacht

(Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. „Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlicher Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, sich vollständig selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäftige abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen. Zu diesem Zweck bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer. Anders ist die Situation, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. In dieser können Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, benennen und ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend und rechtsverbindlich zu handeln. spp-o)

Pflegebedürftigkeit - das sollte man wissen

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Pflegegeld wird nicht an die pflegende Person gezahlt, sondern an den Pflegebedürftigen. Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/thx

(djd). Wenn die eigenen Eltern, der Ehepartner oder andere Angehörige nicht mehr alleine zurechtkommen, stellen sich viele Fragen. Hier gibt es wichtige Antworten.

„Wer eine pflegerische Versorgung benötigt, kann Pflegegeld beantragen. Die Pflegeversicherung zahlt diese finanzielle Leistung, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird - etwa durch Angehörige“, erklärt Roland-Partneranwältin Susanne Gundermann, Fachanwältin für Familienrecht von der Mannheimer Anwaltssozietät Decker, Schad & Kollegen. Das Pflegegeld werde nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an den Pflegebedürftigen. Dieser könne es als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. „Das Pflegegeld kann auch für die ambulante Pflege durch eine Fachkraft verwendet werden“, so Gundermann. Bei der Betreuung in einer Einrichtung übernimmt die Pflegeversicherung die Pflegekosten je nach Pflegegrad. Die weiteren Kosten tragen die Bewohner oder deren Angehörige selbst.

Wie beantragt man Pflegegeld?

Den Antrag auf die Zahlung von Pflegegeld stellt man bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vorab einen Pflegegrad erhalten hat. „Die Einteilung wird ebenfalls bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen beantragt“, so Gundermann. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft die Situation zu Hause beim pflegebedürftigen Antragsteller. Danach erfolgt der Bescheid über die Festsetzung. „Wenn der Pflegegrad unerwartet gering ausfällt, sollte man binnen eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen“, rät Gundermann.

Für wessen Pflege muss man aufkommen?

Laut Gesetz müssen Bürger Unterhalt für „Verwandte gerader Linie“ bezahlen, also für Personen, von denen sie abstammen oder die von ihnen abstammen. „Wenn das Pflegegeld, das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um etwa die Heimkosten ganz zu decken, können Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen werden“, so die Roland-Partneranwältin. Ob und in welcher Höhe Kinder zahlen müssen, sollten sie sich von einem Anwalt berechnen lassen.

Was ist mit der Pflegezeit?

Wer bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten angestellt ist, kann sich bis zu sechs Monate für die Pflege von nahen Angehörigen freistellen lassen. „Die Pflegezeit muss gegenüber dem Arbeitgeber zehn Arbeitstage, bevor sie in Anspruch genommen wird, schriftlich angekündigt werden“, betont Gundermann. Die Pflegeperson könne sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen und sei sozialversichert. Sie erhalte aber auch keinen oder nur einen anteiligen Lohn für diese Zeit.