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Ein nostalgischer Blick auf die Entwicklung des Schulwesens in Deutschland und in der Altmark

Ich liebe meine Altmark

Ein nostalgischer Blick auf die Entwicklung des Schulwesens in Deutschland und in der Altmark

Museum Diesdorf Foto: Oliver Becker

Mit der Reformation wurden in Deutschland Forderungen laut, für junge Menschen Schulen einzurichten und so auch der breiten Masse einen Zugang zu Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Vermittlung von Wissen in erster Linie in den Klöstern und bischöfl ichen Kirchen hauptsächlich einer bestimmten Bevölkerungsschicht vorbehalten. Um 800, unter der Regentschaft von Karl dem Großen entstanden die ersten Lateinschulen. In diesen wurden die Schüler entweder auf einen geistlichen Beruf oder auf ein späteres Studium an einer Universität vorbereitet. In diesen Schulen wurde, wie der Name schon besagt, vor allen Dingen Latein gesprochen. In Salzwedel fand die erste Lateinschule an der Marienkirche um 1307 Erwähnung. Die heutige Alte Lateinschule an der Katharinenkirche wurde um 1570 errichtet.Anfang des 16. Jahrhunderts entstanden die ersten deutschsprachigen Schulen, auch als Winkel- oder Klippschulen bezeichnet. Diese wurden meist privat geführt und waren somit auch nur einer bar zahlenden Gesellschaftsschicht zugänglich.

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Alte Lateinschule. Foto: Oliver Becker

Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken führte 1592 als erstes Territorium der Welt eine allgemeine Schulpflicht für Heranwachsende beiderlei Geschlechts ein.

Preußen, unter der Herrschaft von Friedrich dem Großen, galt als der deutsche Staat, der diese Entwicklung beschleunigte und dieses 1763 in seinem Generalschulreglement manifestierte.

Gesetzliche Schulpflicht in Deutschland erst ab Beginn des 20. Jahrhunderts

Erst 1919 schrieb die Weimarer Verfassung eine allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland fest. Im Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich von 1938 wurde festgelegt, dass für alle Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, mit Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule besteht.
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Foto: Andrea Schröder

Seit 1945 ist die Schulpflicht in Deutschland aufgrund der Kulturhoheit der Länder in den einzelnen Länderverfassungen geordnet. In Sachsen-Anhalt gilt, dass die Schulpflicht nach zwölf Jahren endet und dass eine neunjährige Vollzeitschulpflicht besteht mit einem anschließenden Jahr an einer berufsbildenden Schule oder an einer vergleichbare Einrichtung. Bis in die 1960er Jahre gab es in Deutschland eine relativ hohe Dichte an Schulstandorten.

Gerade in ländlichen Gebieten gab es in vielen Dörfern die Einklassenschulen, auch Zwergschulen genannt. In diesen wurden die Mädchen und Jungen verschiedener Jahrgänge von einer Lehrkraft und zumeist in einem Klassenzimmer unterrichtet.

Die Heranwachsenden mussten schon früh auf den elterlichen Höfen helfen, was sie während der Schulzeit nur eingeschränkt konnten.

Zusammenschluss einzelner Dörfer verkürzte den Schulweg für die Schüler

Um nicht noch mehr Zeit zu verschenken, war die Dorfgemeinschaft bemüht, in ihrem Dorf wenigsten einen Raum und einen Lehrer vorzuhalten. Kleinere Dörfer, die örtlich nicht weit auseinander lagen, taten sich diesbezüglich zusammen, um so den Schulweg für ihre Töchter und Söhne zu verkürzen und sie recht bald nach Schulschluss wieder auf dem Hof zu haben, wo bereits die Arbeit auf sie wartete.

Auch zur DDR-Zeit war das Schulnetz in der Altmark noch recht dicht geflochten.

Waren es bis zur politischen Wende noch mehr als 40.000 Schülerinnen und Schüler die an mehr als 150 altmärkischen Schulstandorten unterrichtet wurden, waren es 2010 nur noch rund 24.000 Schüler. Über ein Drittel der Schulen wurden inzwischen geschlossen.

Das Netz wurde ausgedünnt und die Schulwege der Schüler, gerade im ländlichen Raum, verlängerten sich damit meist erheblich. Oliver Becker