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Ablenkung kann Reiseübelkeit lindern

UNTERWEGS - Spielen kann Kindern helfen

Ablenkung kann Reiseübelkeit lindern

Unter Reiseübelkeit leiden vor allem Kinder. FOTO: IMAGO/PANTHERMEDIA

Der Weg in den Urlaub könnte so schön sein – würde in Bus, Auto oder Flugzeug nicht die Reiseübelkeit dazwischenfunken. Aber: Ablenkung kann die Beschwerden manchmal lindern. Das ist auch der Grund, warum einem als Fahrerin oder Fahrer meist nicht schlecht wird, „weil man sich auf eine Aufgabe konzentrieren muss“, sagt Tomas Jelinek vom Berliner Centrum für Reise- und Tropenmedizin. Kinder sind besonders oft von Reiseübelkeit betroffen, können aber nicht auf den Fahrersitz umziehen. Ablenkung durch Spiele kann dann helfen - von „Ich sehe was, was du nicht siehst“ bis hin zu „Wer entdeckt zuerst fünf rote Autos?“. Erwachsenen hingegen kann es helfen, sich auf Gespräche zu konzentrieren, statt an die Übelkeit zu denken. Eine Form der Ablenkung funktioniert laut dem Reisemediziner aber nicht: auf dem Smartphone etwas lesen oder anschauen. Folgen die Augen Buchstaben oder einem Film, verwirre das das Gehirn zusätzlich, warnt Jelinek. DPA

Mehr Sicherheit für Patienten

 TRANSPARENZ - Mindestmengen für komplizierte OPs: Online-Karte mit Klinikstandorten gibt Übersicht

In Sachsen-Anhalt haben derzeit 29 Kliniken die Erlaubnis, Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchzuführen. Welche Krankenhaus-Standorte eine Erlaubnis erhalten haben, zeigt die „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK Sachsen-Anhalt.

Diese Karte wird von der AOK für alle Bundesländer herausgegeben und gibt einen Überblick über die aktuellen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den sieben Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten.

Zur Übersicht geht es unter https://aok-bv.de/engagement/mindestmeng

Auf der Online-Karte können sich Interessierte die Standorte anzeigen lassen, an denen Mindestmengenrelevante Operationen durchgeführt werden. Das gilt zum Beispiel für Implantationen von künstlichen Kniegelenken oder Lebertransplantationen.

„Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden“, betont Marion Strickmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Gesundheit und Medizin bei der AOK Sachsen-Anhalt. Allerdings hätten viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen wegen der Absage von planbaren OPs im Pandemie-Zeitraum nicht erreicht. „Aufgrund der besonderen Umstände haben viele dieser Kliniken trotzdem eine OP-Erlaubnis für 2022 erhalten“, so Strickmann.

Selbst in der Pandemie seien die Mindestmengen-Regelungen aber „kein Papiertiger“, betont Strickmann: „Sie sorgen vor allem für Transparenz. Alle Interessierten können sich auf unserer Karte ein Bild über die Zahl der tatsächlich durchgeführten OPs an jedem einzelnen Krankenhaus machen.“ Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengenrelevante Eingriffe durchführen wollen, jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre melden und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen überprüfen diese Angaben und entscheiden, ob sie die Prognose der jeweiligen Klinik akzeptieren und damit eine OP-Erlaubnis erteilen.

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es bisher für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (derzeit 10, ab nächstem Jahr 26) und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (derzeit 14 und ab 25 Fälle pro Jahr ab 2023).