Kurzzeitpflege: Entlastung für Angehörige
Tag der Krankenpflege
lps/Cb. Als vollstationäre Form der Versorgung wird Kurzzeitpflege von den Pflegekassen in Vertragseinrichtungen angeboten. Kurzzeitpflege kann gesetzlich Versicherten gewährt werden, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Das kann folgende Situationen betreffen: die Übergangszeit nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik, wenn zum Beispiel in der Wohnung der / des Pflegebedürftigen noch Umbaumaßnahmen nötig sind; bei einem notwendigen Urlaub, einer Krankheit oder sonstigen Verhinderung der betreuenden Pflegeperson; bei kurzfristiger bzw. vorübergehender Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen trägt die Pflegekasse unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe die Kosten für pflegerische, medizinische und soziale Betreuung. Leistungen für Kurzzeitpflege sind auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Dieser Zeitraum braucht jedoch nicht am Stück in Anspruch genommen zu werden, sondern ist teilbar. Leistungen, die über das notwendige Maß der Pflege und der Unterbringung hinausgehen, müssen von den Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden. Die Kosten werden grundsätzlich nur dann übernommen, wenn die Einrichtung für die Pflege zugelassen ist.
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12. Mai 2018
Unermüdlicher Einsatz wird am 12. Mai gewürdigt
Tipps für Krankenhaus-Nachsorge
lps/Cb. Wer möchte seine vertraute Umgebung, die eigenen vier Wände wirklich aufgeben? Es gibt genug ältere und betagte Menschen, die sich lieber noch weitgehend selbst versorgen möchten, als ihre Selbstbestimmung teilweise oder ganz an das Personal einer Betreuungseinrichtung abzutreten.
Was geschieht aber nach einer notwendigen Krankenhausbehandlung? Wenn die Abwesenheit länger als nur ein paar Tage dauert, stellt sich die Frage, ob es danach zu Hause wie vorher gewohnt weitergehen kann. Fast alle Patienten möchten nach der Zeit in der Klinik schnell wieder nach Hause. Damit dieser Wunsch erfüllbar bleibt, müssen vor der Entlassung ein paar Fragen geklärt werden.
Neben den behandelnden Ärzten kümmert sich der Sozialdienst des Krankenhauses darum. Wer übernimmt die Nachsorge? Ist auch nachts jemand erreichbar? Der Haushalt wartet mit Waschen, Einkaufen, Kochen, Abwaschen, Müllentsorgung. Papierkram ist zu erledigen, vielleicht ein Haustier zu versorgen. Wer übernimmt das? Wer organisiert die Besuche eines Arztes, der Therapie oder Hilfen im Haushalt? Wer begleitet zum Arzt, zum Frisör oder zur Fußpflege, führt den Hund aus? Einige Pflegedienste bieten Krankenhausnachsorge an. Deren Personal ist speziell für diese Situation geschult. Sofern das möglich ist, nehmen die Mitarbeiter bereits während des Krankenhausaufenthaltes Kontakt zu den Patienten auf und begleiten sie dann vom Krankenhaus nach Hause. Dort helfen sie bei der Einrichtung von technischen und medizinischen Geräten und beschaffen auch Pflegehilfsmittel. Sie stellen einen Pflegeplan auf und halten Kontakt mit Hausarzt, Facharzt, Therapeuten und Familienangehörigen. Fachpflegepartner betreuen bei vorübergehender Pflege ohne den befürchteten Zeitdruck.