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Lebenshilfe Ostfalen vermittelt arbeitssuchende Menschen mit Behinderung auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt

Leben mit Behinderung

Lebenshilfe Ostfalen vermittelt arbeitssuchende Menschen mit Behinderung auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt

Sandro Michel hilft im Baumarkt beim Einräumen der Regale.  Foto (2): Lebenshilfe Ostfalen

Haldensleben (le) ● Menschen trotz einer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt in einem sozialversicherungspflichtigen Beruf zu etablieren, das ist die Aufgabe von Hagen Neumann und Berit Garitz. Sie arbeiten für die Lebenshilfe Ostfalen in Haldensleben. Beide sind dort für die betriebliche Inklusion verantwortlich. Das heißt, sie sprechen mit Unternehmen in der Region und loten gemeinsam aus, wo Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Einschränkung arbeiten können und damit ihren festen Platz in der Gesellschaft finden. Sie suchen nach Jobs wie Gärtner, Hausmeister, Helfer in der Altenpflege oder in handwerklichen Betrieben. Finanziell unterstützt wird dieses Projekt anteilig von der Organisation „Aktion Mensch‘“. Dadurch ist das Engagement von Hagen Neumann und Berit Garitz für die kommenden fünf Jahre gesichert. Spätestens ab 2022 soll die Arbeitsvermittlung der Lebenshilfe Ostfalen selbst tragfähig sein. Derzeit arbeitet die Lebenshilfe an einer Zertifizierung, um weitere Zielgruppen in Maßnahmen zur Arbeitsförderung betreuen zu können.

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Fotos: V. Leonarczyk

Was qualifi ziert Menschen mit Behinderung für den ersten Arbeitsmarkt? „Das ist sehr individuell“, erklärt Hagen Neumann. „Manche sind handwerklich sehr begabt. Andere haben keine Probleme damit, eine Tätigkeit mit immer wiederkehrenden Abläufen zu erledigen. Ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen passen, versuchen wir in Praktika herauszufi nden, so dass beide Seiten Zeit haben, sich kennenzulernen. Auch danach ist keine Verpfl ichtung in Stein gemeißelt“, erklärt Hagen Neumann. „In einer Art Zwischenstufe planen wir Arbeitserprobungen und Außenarbeitsplätze in den Firmen. Erst wenn diese Zeit abgelaufen ist, müssen sich beide Seiten entscheiden, ob ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis entsteht.“

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Susanne Stoldt hat eine Beschäftigung bei den Stadtwerken Haldensleben gefunden.

Bei diesem Prozess werden die Firmen nicht alleingelassen. Um die Integration zu erleichtern, begleitet Berit Garitz die Arbeitssuchenden an ihrem künftigen Arbeitsplatz. Sie fragt nach, erklärt und vermittelt. Derzeit betreut sie fünfzehn Frauen und Männer, und etwa die gleiche Anzahl steht in den Startlöchern. Hagen Neumann ist recht zufrieden mit der bisherigen Resonanz. Er lobt die Bereitschaft der Firmen, Stellen für Menschen mit Behinderung einzuräumen und ihnen eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben.

Wer Interesse hat, sich als Arbeitgeber oder als Arbeitssuchender zu melden, der kann sich an Lebenshilfe Ostfalen unter der Rufnummer 0151 108645-43 wenden.

Neue Tagespflege in der „Casa Florentina“

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Christa Andrew, Christine Matt, Kathleen Melzer, und Monika Resch (v. l.) verbringen den Vormittag im Gemeinschaftsraum der neuen Tagespflege im „Casa Florentina”.
Foto: V. Leonarczyk

Haldensleben (le) ● „Wir bieten unseren Gästen nicht das an, was wir haben, sondern das, was sie brauchen“. An dieser Philosophie orientiert sich der Flora e.V. in Haldensleben. Hier kümmert man sich um Menschen mit psychischen Erkrankungen, gibt ihnen ein Zuhause, eine geregelte Tagesstruktur und führt sie, soweit es möglich ist, ins normale Leben zurück. Anfang der 90er Jahre wurde der Verein gegründet und bietet seitdem Menschen, die unter einer Psychose, Depressionen, an Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen leiden, Hilfe an. Finanziert wird das gesamte Projekt von der Sozialagentur.

Seit November bietet der Flora e.V. mit Sitz in der Dessauer Straße am Stadtrand von Haldensleben auch die Tagespflege für Pflegebedürftige ohne psychische Erkrankungen an. Dafür wurde extra in ein neues modernes Gebäude mit dem schönen Namen „Casa Florentina“ investiert. Integriert wurde unter anderem ein lichtdurchfluteter Wohn- und Aufenthaltsraum mit Wohnküche, zwei Ruheräume, eine barrierefreie Toilette mit Dusche und Verwaltungsräume. Christine Matt, Leiterin der Tagespflege, erklärt: „Bei voller Auslastung können hier 15 Gäste am Tagesprogramm teilnehmen. Erholung oder Abwechslung finden sie auch im Entspannungsraum, im Sinnesgarten oder bei den beherbergten Haustieren. Denn Hauskater ‚Krümel‘, die Lamas und die Meerschweinchen freuen sich immer über ein wenig Aufmerksamkeit.“

Ein ganz normaler Tag im „Casa Florentine“ beginnt mit dem gemeinsamen Frühstück. Anschließend informiert man sich über das, was die Zeitungen schreiben. Wer mag macht dann beim Gedächtnistraining oder bei einer Bewegungseinheit mit.

Das Mittagessen bereiten alle in der hauseigenen Küche selbst zu. Hier werden die Vorlieben und Wünsche der Gäste berücksichtigt. Aus dem hauseigenen Garten können frische Kräuter und anderes Obst oder Gemüse verarbeitet werden. Nach der Mittagsruhe gibt es Kaffee und Kuchen. Die Nachmittagsstunden werden ganz individuell gestaltet. Je nach Wunsch der Gäste geht es an die frische Luft oder es werden Gesellschaftsspiele gespielt. Gegen 16 Uhr endet das Tagesprogramm. Wer nicht von Angehörigen abgeholt wird, kann vom hauseigenen Fahrdienst nach Hause gebracht werden. Dies gilt auch für das Bringen am Morgen. Wer mehr über die Tagespflege des Flora e.V. erfahren möchte, kann sich im Internet unter www.flora-haldensleben.de oder telefonisch unter 03904 7205377 informieren.

Behindertengerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (§ 26 SchwbAV)

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Foto: stock.adobe.com

Nach § 26 SchwbAV können Arbeitgeber Darlehen und Zuschüsse für entstehende notwendige Kosten für folgende Maßnahmen erhalten:

•für die behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten, einschließlich Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte.

•für die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Die Teilzeitbeschäftigung muss mindestens 15 Wochenstunden betragen und ist wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig.

•für die Ausstattung der Arbeits- und Ausbildungsplätze mit notwendigen technischen Arbeitshilfen, deren Wartung und Instandsetzung.

•für sonstige Maßnahmen, durch welche eine möglichst dauerhafte behindertengerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gesichert werden kann.

Die Leistungsvoraussetzungen werden im Einzelfall geprüft, insbesondere inwieweit es sich um einen besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen handelt. Berücksichtigt wird auch die Erfüllung der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers. Der Antrag ist schriftlich beim Integrationsamt zu stellen.
Quelle: Pressemitteilungen des Landes