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Nahtlose Weiterversorgung: Entlassen aus dem Krankenhaus – und nun?

Gesundheitsführer 2020 - Landkreis Börde

Nahtlose Weiterversorgung: Entlassen aus dem Krankenhaus – und nun?

Foto: shapecharge/gettyimages.com/akz-o

(akz-o) - Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, ist seine Behandlung häufig noch nicht abgeschlossen. Im Anschluss an die Knie-Operation geht es zur Reha, nach überstandener Lungenentzündung sind Nachuntersuchungen beim Facharzt nötig. Gesetzlich Versicherte können in diesen Fällen das sogenannte Entlassmanagement in Anspruch nehmen: „Das Krankenhaus muss sicherstellen, dass der Patient nach einer stationären Behandlung bei Bedarf eine nahtlose medizinische Weiterversorgung erhält“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).Reibungslose KommunikationDas Entlassmanagement soll dafür sorgen, dass sich der Patient nach dem Aufenthalt im Krankenhaus nicht alleingelassen fühlt. „Darüber hinaus verfolgt es das Ziel, Patienten und Angehörige zu entlasten und eine reibungslose Kommunikation zwischen der Klinik und nachbehandelnden Einrichtungen zu ermöglichen.“ Die nötigen Informationen, unter anderem zur Erkrankung und bisherigen Behandlung des Patienten, sollen strukturiert und sicher weitergegeben werden.Der zuständige Krankenhausarzt stellt zunächst fest, welche medizinischen Anschlussleistungen nach der Entlassung des Patienten notwendig sind. „Die Klinik muss dann frühzeitig die entsprechenden Personen oder Leistungserbringer kontaktieren“, sagt Heike Morris. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Physiotherapeuten oder Reha-Kliniken. Gut zu wissen: Bevor das Krankenhaus das Entlassmanagement durchführen kann, muss es die schriftliche Einwilligung des Patienten einholen.Kontakt zur KasseAuch das Ausstellen von Verordnungen für Medikamente, Hilfsmittel (zum Beispiel Gehhilfen) oder Heilmittel (zum Beispiel Logopädie) sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gehört zum Entlassmanagement. Benötigt der gesetzlich Versicherte eine Rehabilitation, einen Pflegegrad oder häusliche Pflege, kümmert sich das Krankenhaus um die Anträge und nimmt Kontakt zur Krankenkasse oder Pflegekasse auf. „Am Tag der Entlassung erhält der Patient einen Entlassbrief, in dem alle getroffenen Maßnahmen und Verordnungen aufgeführt sind.“ Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter 0800/011 77 22 und www.patientenberatung.de.Sollten Patienten während des Krankenhausaufenthaltes bemerken, dass das Entlassmanagement nicht rechtzeitig veranlasst wird, können sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses wenden. „Dieser muss sich dann um eine nahtlose Weiterversorgung kümmern“, sagt Heike Morris. Betroffene können zudem ihre Krankenkasse um Hilfe bitten.

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