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Neu. Bunt. Spannend. – Willkommen im Jahr 2019

Willkommen 2019

Neu. Bunt. Spannend. – Willkommen im Jahr 2019

Einen Ausblick auf das Jahr 2019 gibt diese Beilage. Foto: stock.adobe.com

2019 wird gefeiert. Der Mauerfall jährt sich in diesem Jahr zum 30. Mal. Das bedeutet 30 Jahre Freiheit, 30 Jahre Entwicklung, 30 Jahre wachsen und die eigene Identität wieder finden.Der Harz und die Region hat sich als elementarer Teil des Landes Sachsen-Anhalt in dieser Zeit etabliert, lebt und wird geliebt als Erholungs-, Abenteuer- und Sportregion und gilt nicht nur unter Sachsen-Anhaltern als lohnenswertes Ziel für spontane Kurztrips und lange Familienurlaube. Das ist ein Grund zum Feiern.Zudem behütet die Region Schätze, die weit über die Region von großer Wichtigkeit sind. Sie sind wichtig für das kulturelle Erbe der ganzen Welt. In diesem Jahr sind es genau 25 Jahre, in denen Quedlinburg zum Welterbe zählt. Auch aus diesem Grund wird dort der Sachsen-Anhalt-Tag, der in diesem Jahr zum 22. Mal stattfindet, gefeiert. Zusätzlich rundet die 1100. Wiederkehr der Königserhebung Heinrichs das Jubiläumsjahr in der Harzer Stadt ab.Das ist jedoch nur ein Teil der zahlreichen Höhepunkte, die sich in diesem Jahr im Harz erleben und erfahren lassen. Für einen guten Start in das neue Jahr haben wir für Sie, liebe Leser, diese Beilage zusammengestellt. Sie gibt ihnen einen Ausblick auf das kommende Jahr in sorgfältig ausgewählten Bereichen.Viel Spaß beim Lesen und Inspierenlassen wünscht Ihnen die Redaktion.

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Von Mindestlohn bis Mütterrente

2019 dürfen sich die Bundesbürger über einige finanzielle Entlastungen freuen

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Familien dürfen sich freuen: Ab dem 1. Juli 2019 bekommen sie jeden Monat zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind. Foto: djd/Targobank/Getty Images/Geber86

(djd) - Anfang 2019 werden neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten, Mitte des Jahres kommen weitere hinzu. „Die Änderungen führen dazu, dass Arbeitnehmer, Rentner und Eltern mehr Geld zur Verfügung haben“, erklärt Otmar Lang, Chefvolkswirt der Targobank.

Allerdings dürfe man im Gegenzug nicht vergessen, dass viele Bundesbürger im kommenden Jahr auch von steigenden Preisen betroffen sein werden. Das gelte vor allem für das Thema Wohnen und die allgemeinen Energiekosten, die zuletzt für einen deutlichen Anstieg der Inflationsrate sorgten. „Je nach Lebenssituation wird der Nettoeffekt von Entlastungen und Belastungen bei jedem anders ausfallen“, so Chefvolkswirt Lang. Hier die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Überblick:

Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde steigen, bisher hatte er bei 8,84 Euro gelegen. Zum 1. Januar 2020 wird er auf 9,35 Euro weiter angehoben.

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Ruheständlern winkt 2019 erneut ein Plus bei der gesetzlichen Rente in Höhe von mehr als drei Prozent. Foto: djd/Targobank/ Getty Images/Tom Merton

Rentenplus:

Die gesetzlichen Renten werden 2019 voraussichtlich erneut um mehr als drei Prozent steigen. Zum 1. Juli 2019 dürfen sich westdeutsche Rentner vermutlich um ein Rentenplus von 3,18 Prozent und ostdeutsche Rentner um ein Plus von 3,91 Prozent freuen. Final wird die Rentenerhöhung erst im kommenden Jahr festgelegt, wenn die Daten zur Lohnentwicklung komplett vorliegen.

Mehr Mütterrente:

Bei der Mütterrente gibt es weitere Verbesserungen. Alle Mütter und Väter mit Erziehungszeit, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen zusätzlich einen halben Rentenpunkt gutgeschrieben.

Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge:

Ab dem 1. Juli 2019 bekommen Familien jeden Monat zehn Euro mehr Kindergeld pro Kind.

Das Kindergeld beträgt dann für das erste und das zweite Kind je 204 Euro monatlich, für das dritte Kind erhalten Eltern 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Nicht nur das Kindergeld, auch der Kinderfreibetrag wird angehoben: Zum 1. Januar 2019 steigt er von 2.394 Euro auf 2.490 Euro.

Paritätische Zusatzbeiträge zur Krankenkasse:

Die Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Bisher wurden die Zusatzbeiträge für die Krankenkasse von den Versicherten allein bezahlt. Die meisten Krankenkassen erheben derzeit neben dem allgemeinen Beitragssatz einen solchen Zusatzbeitrag.