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Öffentliche Förderung fürs Eigenheim: Rückhalt für die Finanzierung prüfen

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Öffentliche Förderung fürs Eigenheim: Rückhalt für die Finanzierung prüfen

Immobilienfinanzierungsexperten geben auch Hilfestellung zu öffentlichen Fördermitteln. Foto: stock.adobe.com

Die eigene Immobilie gilt als wertstabile Anlage. Ein angemessener Preis unter Berücksichtigung von Lage und Qualität und eine solide und vorausschauende Finanzierung gehören zum sicheren Fundament. Das macht den Erwerb des Eigenheims zu einem komplexen Vorgang. Der Finanzplan berücksichtigt auch Zusatzkosten, Kosten für Werterhalt und Spielraum für Unerwartetes. Das erfordert Ausdauer. Mit einem Bausparvertrag lässt sich beispielsweise nicht nur Kalkulationssicherheit für Haus- oder Wohnungsdarlehen herstellen, sondern auch sogenannte Kleinfinanzierungen für Instandhaltung oder Modernisierung sind damit zu bewerkstelligen. Eine Faustregel beziffert den Eigenkapitalanteil für eine solide Finanzierung auf 20 bis 30 Prozent der Kaufsumme. Neben dem Kaufpreis sind dafür die Nebenkosten zu beachten. Für ein Altbauobjekt lautet die Formel 20 bis 30 Prozent der Kaufsumme plus Sanierungskosten. Denn im Gegensatz zum Neubau fallen für den Altbau in der Regel einige Sanierungsaufwände bereits zu Beginn an, noch bevor Haus oder Wohnung bezogen werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird der zunächst niedrigere Kaufpreis gegenüber einer neuen Immobilie unter Umständen ausgeglichen. Beistand für die Finanzierung Der Immobilienfinanzierungsexperte gibt auch Hilfestellung zu öffentlichen Fördermitteln. Die können je nach Vorhaben oder Region unterschiedlich sein. Beispielsweise unterstützt das Baukindergeld berechtigte Familien und Alleinerziehende mit Kindern für einen Zeitraum von zehn Jahren mit einem festen Betrag pro Kind, der nicht zurückbezahlt werden muss. In Bayern erhöht der Freistaat diesen Zuschuss um das sogenannte Bayerische Baukindergeld Plus. Förderungen gibt es von den Bundesländern und der KfW. Die Programme der Länder basieren auf dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), welches bundesweit den Rahmen vorgibt, innerhalb dessen eine flexible Förderpraxis möglich ist. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren. Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen oder Stichtage, Art und Umfang des Vorhabens, die Kombinierbarkeiten mit anderen Programmen aber auch Vorgaben zur Antragstellung und den Fristen können sehr unterschiedlich sein. Immobilienfinanzierungsberater unterstützen bei Auswahl und Prüfung. Förderarten und -möglichkeiten Meist gibt es die Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen. Sowohl für Neubauten als auch für Wohneigentum im Bestand gibt es Möglichkeiten. Schlüsselbegriffe aus KfW-Programmen sind u.a. Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder Wohnkomfort und Sicherheit. Neben Förderungen von beispielsweise Investitionen zur CO2-Minderung oder Energieeinsparung wie etwa KfW-Effizienzhaus oder Wärmedämmung, aber auch die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten können Photovoltaikanlagen auf dem Dach, Maßnahmen zu altersgerechtem Umbau, gezielter Reduzierung von Barrieren oder zum Einbruchschutz in Betracht kommen. Mit Fördermitteln lassen sich eventuelle Finanzierungslücken schließen oder die monatliche Kreditlast erleichtern. Doch selbstverständlich muss auch bei Förderdarlehen an die Rückzahlung gedacht werden. Wie die Prüfung der Fördermittel auch ausfällt, für den individuellen Investitionsrahmen gilt: Stabile Eigenkapitalbasis, realistische Kostenschätzung, passende Finanzierungsart einschließlich Rücklagenbildung, Risikoabwägung und Versicherungsschutz sind die Einflussgrößen. „Nichts überstürzen, ehrlich bilanzieren, rational entscheiden. Und wenn der Spielraum noch zu eng ist, Zeitpunkt oder Größe des Eigenheimvorhabens gewissenhaft auf den Prüfstand stellen“, so Wolfgang Zellhöfer, Immobilienfinanzierungsexperte der HypoVereinsbank.

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Expertentipp

Fördermöglichkeiten

Bezuschussungen oder Förderungen können je nach Vorhaben oder Region unterschiedlich sein. Hier ist es ratsam, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen. Für viele Vorhaben sind Förderungen und Bezuschussungen im Rahmen einzelner oder auch kombinierbarer Programme durch die KfW möglich.

Zuschuss „Baukindergeld“

Das Baukindergeld ist ein zeitlich begrenztes Zuschussprogramm (1.200 Euro pro Kind für 10 Jahre) für berechtigte Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die zum ersten Mal selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder kaufen und bei dem die Kaufvertragsunterzeichnung oder Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 liegt.

Baukindergeld

- Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die zum ersten Mal eine Immobilie kaufen oder bauen (ab 1.1.2018)
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro), der nicht zurückbezahlt werden muss
- Voraussetzung für den Zuschuss: zu versteuerndes Haushaltseinkommen der Familie maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- Nach dem Einzug online beantragen im KfW-Zuschussportal auf KfW.de

Zuschuss „Einbruchschutz“ und „Barrierereduzierung“

Alle, die ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt. Anträge müssen vor Vorhabenbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

Für alle, die ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen, können die bis 6.250 Euro Zuschuss je Wohnung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung interessant sein.

Weitere Informationen gibt es unter www.kfw.de, www.baufoerderer.de sowie vom Immobilienfinanzierungsberater.