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Parkett im modernen Hausbau

Clever Bauen & schöner Wohnen

Parkett im modernen Hausbau

Bad Honnef ● Selten vereinte ein Produkt die Tugenden eines Klassikers und die Anforderungen an einen modernen und nachhaltigen Baustoff so sehr wie Parkett. In alten Villen und historischen Schlössern entfaltet der Bodenbelag aus dem Besten des Waldes mit seiner unnachahmlichen Patina ebenso seine Pracht, wie im modernen Hausbau. „Wer für sein neues Eigenheim oder seine neu gekaufte Wohnung etwas sucht, das sowohl dauerhaft gemütlich als auch natürlich und wunderschön ist, kommt um einen Parkettboden nicht herum“, so Michael Schmid, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Parkettindustrie (vdp).

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Parkett ist ein zeitloser und nimmermüder Klassiker. Foto: vdp/Hain Natur-Böden GmbH

Parkett bietet in Formen wie der Landhausdiele oder den aktuell eine Renaissance erlebenden Fischgrat- und Chevron-Optiken ein Rundumsorglos-Paket. „Parkett ist individuell, denn kein Baum und damit auch kein Parkettstab gleicht dem anderen. Parkett ist natürlich, denn es besteht aus Holz mit all seinen wunderbaren Eigenschaften. Parkett ist komfortabel, denn die Füße werden auf ihm niemals unterkühlen. Und Parkett ist langlebig, denn das Holz lässt sich mit relativ wenig Aufwand über einen sehr langen Zeitraum hegen und pflegen“, bekräftigt der Parkett-Experte. Darum sieht er für den Bodenbelag auch trotz unzähliger Imitate eine sichere Zukunft im modernen Hausbau. „Wer sich für Parkett entscheidet, weiß genau, woran er ist. Der edle Fußschmeichler steht auch für Wohngesundheit und begeistert mit attraktiven Farben und einzigartigen Maserungen. Schließlich ist nichts so klimafreundlich und nachhaltig wie Holz und damit verkörpert Parkett alle heute und zukünftig wichtigen Tugenden.“ (vdp/ds)

Energetische Gebäudesanierung: Steuerförderung kann sich lohnen

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Foto: stock.adobe.com

Für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen wird im Wege der Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung gewährt. Diese beträgt im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im nächsten Jahr jeweils 7 Prozent der Kosten, höchstens jedoch jeweils 14 000 Euro. Im dritten Jahr beträgt die Steuerermäßigung 6 Prozent der Kosten und höchstens 12 000 Euro. „In Summe werden also 20 Prozent der Kosten von bis zu 200 000 Euro gefördert“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Pro Objekt kann sich damit eine maximale Steuerermäßigung von bis zu 40 000 Euro pro Objekt ergeben. Das gilt für alle Maßnahmen, die seit dem 1. Januar begonnen wurden. (dpa/tmn).