Rauchwarnmeldertausch alle zehn Jahre
Clever Bauen & Schöner Wohnen
Rauchwarnmelder sind Lebensretter – und daher ist ihre Funktionstüchtigkeit unerlässlich. „Was viele nicht wissen: In Wohnungen und Wohnhäusern müssen Rauchwarnmelder aus Sicherheitsgründen nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden“, stellt Michael Conradi von der Initiative Elektro+ fest. „Zum einen hat die nicht austauschbare Batterie nur eine Lebensdauer von zehn Jahren, zum anderen altern auch die elektronischen Bauteile des Melders“, so Conradi weiter. Sicherheit hat Vorrang, deshalb muss der Rauchwarnmelder gegen einen neuen ausgetauscht werden. Dabei ist Qualität entscheidend. Käuferinnen und Käufer sollten darauf achten, dass der Melder mit dem „Q“- Siegel gekennzeichnet ist. Das ist ein Qualitätssiegel des Vereins „Forum Brandrauchprävention e. V.“ und steht für Sicherheit, Langlebigkeit und Qualität des Geräts. Es wird in Verbindung mit dem Prüfzeichen der Prüfinstitute VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum verwendet.Diese Frist von zehn Jahren wurde jetzt in einigen Bundesländern erreicht, sie haben vor einem Jahrzehnt die Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum auch in Bestandsbauten eingeführt. Für die Wartung der Rauchwarnmelder ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Für den Austausch sind generell die Wohnungseigentümer verantwortlich. Weil niemand vorhersehen kann, wo und wann ein Feuer ausbricht, ist die Montage von Rauchwarnmeldern an mehreren Stellen in der Wohnung verpflichtend vorgeschrieben. In eingeschossigen Wohnungen müssen die Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flur über je einen Rauchwarnmelder verfügen. Bei mehreren Etagen sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den Fluren jedes Stockwerks zu installieren. www.elektro-plus.com
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Tipp
Heizungsoptimierer sparen bares Geld
Duschkomfort für Generationen
Auch wenn das Datum noch nicht feststeht: Die Ära fossiler Brennstoffe geht zu Ende, die Heizsysteme in deutschen Kellern werden sich verändern. Dies unterstreicht auch das Klimapaket der Bundesregierung, in dessen Rahmen die Förderung regenerativer Brennstoffe seit Jahresbeginn weiter ausgebaut wurde. Heizsysteme auf Basis des fossilen Energieträgers Öl sind spätestens ab 2026 nur noch eingeschränkt förderfähig.
Viele Baufamilien und sanierungswillige Eigenheimbesitzer werden sich deswegen nach Alternativen umsehen. Der Markt bietet glücklicherweise ausreichend Möglichkeiten: Pelletheizungen, Wärmepumpen und Solarthermie kommen komplett ohne fossile Brennstoffe aus. Und wer weiter auf fossile Brennstoff e wie Gas oder Öl setzen möchte, kann diese als sogenanntes Hybridsystem planen. Gemeint sind damit beispielsweise Öl-Brennwertheizungen, die mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwassererzeugung gekoppelt sind. Dadurch lassen sich die CO2-Emissionen des Heizsystems deutlich reduzieren – folgerichtig wird anteilig die Anschaffung des Solarsystems und dessen Einbau finanziell bezuschusst.
Da die Fördermöglichkeiten sehr vielfältig sind und es sogar finanzielle Unterstützung für die Demontage der Altanlage oder für Maurerarbeiten gibt, die im Laufe des Heizungstauschs notwendig werden, ist eine Beratung durch den Fachmann unerlässlich.
Die Experten aus dem Heizungsfachbetrieb vor Ort sind in puncto Fördermittel stets auf dem neuesten Stand. Es lohnt sich also, rechtzeitig das Gespräch zu suchen, damit beim Neubau oder beim Austausch des veralteten Heizsystems die maximalen Förderbeträge in Anspruch genommen werden können.
Weitere Infos online unter www.wasserwaermeluft.de. txn