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Renovieren & Wohnen

Clever Bauen & Schöner Wohnen

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Foto: stock.adobe.com

Liebe Leserinnen und Leser, In dieser Ausgabe von „Clever bauen & Schöner Wohnen“ wenden wir uns dem Inneren der neuen Traumhäuser zu. Die Redaktion hat eine sorgfältige Auswahl an verschiedenen Themen für Sie als Volksstimme-Leser zusammengestellt. Dabei spielt nicht nur der ästhetische Gedanke eine Rolle, sondern wir legen auch auf die Heizungs- und Klimatechnik einen Schwerpunkt. Wie immer wird die „Clever bauen & Schöner Wohnen“-Redaktion von kompetenten, lokalen Fachleuten unterstützt, deren Anzeigen das Informationsangebot in dieser Ausgabe abrunden.Viel Spaß beim Lesen.Ihre Redaktion.

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Handschlag passé: Bauen wird immer mehr zur Formsache

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Mit Formularbüchern die Bauabnahme übersichtlich und rechtssicher dokumentieren. Foto: Avery Zweckform/akz-o

(akz-o) - Der Vertragsabschluss per Handschlag gehört längst der Vergangenheit an. Heutzutage muss bei Bauprojekten alles formal richtig dokumentiert werden. Ein Aufwand, der zwar Zeit kostet, sich am Ende aber lohnt: Nur so schützen sich Bauherren, Architekten, Bauträger und -unternehmen vor unliebsamen Zusatzkosten und Rechtsstreitigkeiten.

Von der Planung über den ersten Spatenstich bis zur finalen Bauabnahme ist es ein langer Weg. Umso wichtiger, gut abgesichert zu sein. Speziell für solche Fälle gibt es entsprechende Versicherungen: Eine Bauherrenhaftpflicht ist sinnvoll – sie kommt für Schäden auf, die von Baugrundstück und Bauarbeiten ausgehen, bspw. durch einen herunterfallenden Ziegel. Die Bauleistungsversicherung hingegen schützt Bauherren vor finanziellen Rückschlägen durch unvorhergesehene Ereignisse wie Vandalismus, Konstruktions- oder Materialfehler sowie Unwetter. Aber Vorsicht: Witterungsschäden durch Frost sind oft nicht abgedeckt.

Alle Bauarbeiten sind erledigt, das Objekt bezugsfertig. Als letzter Schritt steht noch die Bauabnahme an, mit der die gesetzliche Gewährleistungsphase einsetzt. Dies hat insbesondere einen Wechsel der Beweislast für Mängel zur Folge. Bis zur Bauabnahme muss der jeweilige Bauunternehmer die Mangelfreiheit seines Werks belegen. Werden später Mängel entdeckt, liegt die Beweislast hingegen beim Bauherrn. Er muss dann nachweisen, dass die entdeckten Fehler auf eine ungenügende Leistung des Bauunternehmens zurückzuführen sind. Ein schwieriges Unterfangen, das durch Kosten für Gutachter und Rechtsbeistände teuer werden kann.

Gemeinsam mit den jeweiligen Baubeteiligten durch die Räumlichkeiten gehen, alles abhaken, fertig! Achtung: Auch wenn der zeitliche Druck groß ist – die Bauabnahme sollte auf jeden Fall sorgfältig durchgeführt werden und sämtliche Mängel sollten genauestens aufgelistet werden. Einfach, übersichtlich und vor allem rechtssicher geht die Dokumentation mit praktischen Formularbüchern, etwa von Avery Zweckform.

Im vorgefertigten Bauabnahmeprotokoll inkl. Mängelliste müssen nur die entsprechenden Parameter eingetragen und die Beanstandungen hinzugefügt werden. Fertig ist eine Dokumentation, die auch Jahre nach einer Bauabnahme eine formal saubere Basis bietet und somit Streit vermeiden kann.

Baukindergeld

Beantragt wird es direkt auf der Webseite der Förderbank KfW. Ist der Antrag bestätigt, haben Familien drei Monate Zeit, ihre Nachweise in dem Zuschussportal hochzuladen. Liegt der Grundbuchauszug dafür noch nicht vor, können sie ihn vorläufig durch eine Auflassungsvormerkung ersetzen, erklärt die KfW. Der Grundbuchauszug muss die Adresse der Immobilie, den Antragsteller als (Mit-)Eigentümer und den Grund der Eintragung ausweisen. Kann der Antragsteller vorerst nur die Auflassungsvormerkung einreichen, hat die KfW das Recht, weitere Dokumente zum Nachweis der Einhaltung der Förderbedingungen anzufordern. Verbraucher müssen außerdem die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang vorlegen. Mit der Vorlage der Meldebestätigung des Antragstellers, der angegebenen Kinder und gegebenenfalls des Partners wird nachgewiesen, dass das Wohneigentum selbst genutzt wird. dpa/tmn