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Schülerbeförderung im Altmarkkreis Salzwedel: Weniger Schulen – längere Wege für die Schülerinnen und Schüler

Ich liebe meine Altmark

Schülerbeförderung im Altmarkkreis Salzwedel: Weniger Schulen – längere Wege für die Schülerinnen und Schüler

Busse der Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel (PVGS ). Foto: Oliver Becker

Die Altmark ist eine Flächenregion. Wenn auch die schulischen Einrichtungen gut über diese verteilt sind, bedeutet es für viele Schüler täglich eine gewisse Fahrtstrecke in Kauf zu nehmen. Um nicht auch noch die Eltern zusätzlich zu belasten, die ihre Kinder in den einzelnen Schuleinrichtungen bringen müssten und um den Straßenverkehr zu entlasten, wird die Schülerbeförderung über die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Diese legen fest, welche Aufgaben die öffentlichen Schulträger, das sind Städte oder Landkreise, hinsichtlich der Schülerbeförderung haben. In den Landes- oder Kommunalverordnungen ist festgelegt welche Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule für den Schüler zumutbar ist. Im Altmarkkreis Salzwedel ist die Beförderung von Kindern und Jugendlichen zu den einzelnen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen über das Schul- und Sozialamt, Sachgebiet Schulverwaltung in Zusammenarbeit mit der PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH geregelt.

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Schülerbeförderung

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Schülersammelzeitkarte. Foto: Oliver Becker

Für die Schülerinnen und Schüler der 1.- 4. Klassen gilt eine Wegstrecke von zwei Kilometer vom Wohnort bis zur Schule als zumutbar und für die Klassen fünf bis zehn eine Distanz von bis zu drei Kilometer als zumutbar. Geht die Schulwegstrecke darüber hinaus, erhalten die Schüler eine kostenlose Schülersammelzeitkarte. Diese wird zu Schuljahresbeginn durch die PVGS an die Schulen übergeben. Sie hat über das gesamte Schuljahr Gültigkeit, ausgenommen sind die Schulferienzeiten. Anspruch auf die kostenlose Beförderung haben die Schülerinnen und Schüler allerdings nur bis zur nächstgelegenen Schule ihres Bildungsganges. Den Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klassen der Gymnasien oder Vollzeitschüler der berufsbildenden Schulen, ausgenommen sind das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), wird auf Antrag das Fahrgeld für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erstattet.

Eine Schülerbeförderung ermöglicht den Schülern pünktliche Teilnahme am Unterricht

Ein Eigenanteil von 100 Euro im Jahr muss vom Nutzer allerdings selbst aufgebracht werden.

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Der Busbahnhof, Foto: Oliver Becker

Wohnen Schülerinnen oder Schüler auf entlegenen Gehöften oder Siedlungen außerhalb von Ortschaften, die nicht von Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs angefahren werden, ergibt dieses keinen Anspruch auf Einzelbeförderung. In diesen fällen ist durch die Eltern die Möglichkeit der Beförderung mit einem privaten Personenkraftwagens zu prüfen. Die Kosten werden entsprechend erstattet. Aktuell sind es 0,30 Euro pro Kilometer für die Strecke zwischen Wohnort und Schule.

Zusätzlich werden pro mitgenommenen zusätzlichen Schüler oder Schülerin 0,03 Euro je Kilometer gezahlt. Angerechnet wird allerdings nur die einfache Strecke zwischen Wohnort und Schule. Werden Fahrausweise für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausgestellt entfällt jegliche Art der Erstattung. Oliver Becker