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Solardachpflicht im Neubau: Wo gilt sie?

ENERGIEBERATUNG: Aktuelles Photovoltaik-Wissen

Solardachpflicht im Neubau: Wo gilt sie?

Eigentümer von Gebäuden werden dazu verpflichtet, die Investitionen in Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen selbst zu tragen. FOTO: STOCK.ADOBE.COM

Die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien soll laut Bundesregierung bis 2030 bei 80 Prozent liegen. Die Leistung von Photovoltaik soll auf 200 Gigawatt vervierfacht werden. Eine entsprechende Solardachpflicht für private Neubauten gilt ab.1. Mai 2022 in Baden-Württemberg. Andere Bundesländer werden nachziehen. Ob künftig auch auf bestehenden Häusern Solarstrom erzeugt werden muss und welches System sinnvoll ist, erläutert die Energieberatung der Verbraucherzentrale. 

Was heißt „Solarpflicht“?

„Solarpflicht“ bezeichnet in der Regel die vorgeschriebene Installation von Photovoltaik auf Dächern privat oder gewerblich genutzter Gebäude bei Neubau, Sanierung oder Modernisierung. Der notwendige Ausbau erneuerbarer Energien zur Energieerzeugung soll so beschleunigt werden.

Eines haben alle Solardachpflichten gemeinsam: Eigentümer von Gebäuden werden dazu verpflichtet, die Investitionen in Sonnenenergie zur Stromgewinnung oder zum Heizen selbst zu tragen. Im Gegenzug gibt es Förderungen, zum Beispiel die gesetzliche Mindestvergütung für den Strom oder Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Auf Bundesebene gibt es aktuell kein beschlossenes Gesetz für eine allgemeine Solarpflicht. Die Bundesländer regeln die Vorschriften individuell: Welche Regeln gelten, hängt derzeit davon ab, wo man wohnt. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es keine Solarpflicht.

Gilt die Solardachpflicht auch für bestehende Häuser?

Gültige Solardachpflichten betreffen derzeit nur Häuser, die neu gebaut werden. Aktuell müssen in Baden-Württemberg ab 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden. In Berlin und Hamburg wird der Einbau von Solaranlagen bei neuen Wohnhäusern ab Januar 2023 verpflichtend. Die Pflicht wird dann auch für bestehende Häuser gelten, deren Dächer saniert werden.

Auch unabhängig von einer Verpflichtung ist die Investition in Solartechnik sinnvoll: Je früher, desto besser. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Strompreise wird die eigene Stromerzeugung zunehmend attraktiv. Unter welchen Voraussetzungen sich die Installation einer Photovoltaikanlage für private Bauherren, Hauseigentümer und Vermieter oder eine Stecker-Solaranlage am Balkon für Mieter lohnt, erläutern Energieexperten der Verbraucherzentrale in folgenden Online-Vorträgen.

Online-Vortrag der Verbraucherzentrale zu Photovoltaik

Solarstrom von Balkon und Terrasse Mittwoch, 22. Juni, 18:00 – 19:00 Uhr Weitere Informationen und Anmelde-Link: https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. (VERBRAUCHERZENTRALE SACHSENANHALT)