Wirtschaft ANZEIGE

Von der Planung bis zum Innenausbau

Clever Bauen & Schöner Wohnen

Von der Planung bis zum Innenausbau

Foto: stock.adobe.com

Liebe Leserinnen, liebe Leser, Miete zu zahlen ist für viele Menschen etwas Lästiges. Schließlich bezahlt man Monat für Monat für etwas, das einem nicht gehört. Da rückt der Gedanke, sich an das Projekt „Eigenes Haus“ zu wagen, angenehm nah. Doch wie geht man es richtig an? Wir haben Ihnen in dieser Beilage Tipps und Inspirationen zusammengestellt. Ergänzt werden diese durch Anzeigen von Fachbetrieben und professionellen Anbietern, die Ihnen bei Ihrem ganz persönlichen Projekt eine echte Hilfe sein können.Ihre Volksstimme

##publishingDate##

Ratgeber Bauen: Förderungen sollten Teil jeder Finanzierungsstrategie sein

Von der Planung bis zum Innenausbau-2
Für Verwirklichung der eigenen Immobilie gibt es Unterstützung vom Staat. 
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock

(djd) - Deutschland ist ein Land der Mieter, weniger als die Hälfte der Bundesbürger lebt in den eigenen vier Wänden. Viele Menschen würden sich in der Niedrigzinsphase den Traum von der Immobilie verwirklichen, wenn da nicht die gestiegenen Kosten für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum wären. Die Baukosten aber muss niemand alleine tragen – vom Staat gibt es maßgebliche Unterstützung. „Öffentliche Förderungen sollten Teil jeder Finanzierungsstrategie sein“, rät Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende.

1. KfW-Anträge rechtzeitig stellen

Die staatseigene KfW zählt zu den wichtigsten Förderquellen für Bauherren. Das Programm „Energieeffizient bauen“ unterstützt mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen Häuslebauer, deren Immobilien bestimmten energetischen Standards entsprechen. Der Antrag auf einen KfW-Kredit muss vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden.

2. Bundesländer, Kommunen, Kirchen: Bedingungen sehr unterschiedlich

Deutschland ist ein föderaler Staat – entsprechend unterschiedlich sind die Programme der 16 Bundesländer für die selbst genutzte Immobilie. Meist handelt es sich um zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Diese werden auch von vielen Städten und Gemeinden vergeben, die Kommunen verfügen zudem häufig über vergleichsweise günstigeres Bauland. Was viele nicht wissen: Auch die großen Kirchen unterstützen Familien beim Erwerb von Baueigentum, etwa durch Grundstücke im Erbbaurecht oder durch Darlehen.

3. Baukindergeld Kindern

Beim Baukindergeld ergibt sich bei zwei Kindern eine Förderung von insgesamt 24.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Anträge bei der KfW können Familien stellen, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

4. Von der BAFA gibt es auch Geld für den Neubau

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert in seinem Marktanreizprogramm die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung. Auch Häuslebauer können davon profitieren.

5. Wohn-Riester

Zulagen und Steuervorteile kann man sich mit dem Wohn-Riester für die selbst genutzte Immobilie sichern. Die maximale Förderung gibt es, wenn vier Prozent des Vorjahres-Brutto-Einkommens in einen Riester-Vertrag fließen.

6. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Mit der Wohnungsbauprämie werden vor allem Beiträge an Bausparkassen bezuschusst. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es, wenn vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers oder Teile des Gehalts etwa in einen Bausparvertrag investiert werden.

Mehr Infos gibt es etwa unter www.finanzierungsschutz.de.

Vor dem Grundstückskauf in den Bebauungsplan schauen

Von der Planung bis zum Innenausbau-3

Berlin - Bauland ist in vielen Regionen Deutschlands knapp. Da interessieren sich angehende Bauherren mitunter auch für ungewöhnliche, mitunter noch gar nicht erschlossene Grundstücke. Bevor sie allerdings ein Grundstück kaufen, sollten sie prüfen, ob es auf absehbare Zeit überhaupt bebaut werden kann, rät der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Zusicherung eines Maklers oder des Verkäufers reicht da nicht aus. Nur der Blick in den gültigen Bebauungsplan bringt Gewissheit darüber, was gebaut werden darf. Bebauungspläne stehen heutzutage meist im Netz der Kommune. In jedem Fall sind sie bei der Baubehörde öffentlich einsehbar. Am besten lassen sich die Kaufwilligen einen Termin bei der Behörde geben und stellen dort ihre Fragen zum betreffenden Areal. Existiert für das Grundstück kein Bebauungsplan, muss ein Bauvorhaben nach Paragraph 34 Baugesetzbuch (BauGB) sich in die nähere Umgebung einfügen. Das abzuklären ist meist ein längeres Abstimmungsprozedere – mit ungewissem Ausgang. Der VPB rät: Der Gang zum Bauamt vor dem Grundstückskauf muss sein. Sonst laufen Käufer Gefahr, Boden zu erwerben, auf dem sie nicht wie geplant bauen dürfen.