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Weniger Kalorien, mehr Nährstoffe: Im Alter gut ernährt

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Weniger Kalorien, mehr Nährstoffe: Im Alter gut ernährt

dpa/tmn Frankfurt/Main: Im Alter verändert sich der Körper nicht nur äußerlich, auch der Stoffwechsel wird langsamer, und der Körper verliert Muskel- und Knochenmasse. Der Körper verliert etwa ab dem 50. Lebensjahr ein bis zwei Prozent an Muskelmasse pro Jahr. Damit sinkt der tägliche Grundumsatz eines Mannes über 65 Jahren um ungefähr 300 Kilokalorien im Vergleich zu einem 25-Jährigen. „Da sich ältere Menschen auch weniger bewegen, kann der tägliche Energiebedarf insgesamt um bis zu 600 Kilokalorien verringert sein“, sagt Ulrike Grohmann, Oekotrophologin und spezialisiert auf Seniorenernährung. Wer dann seine gewohnte Ernährung beibehält, wird langfristig an Gewicht zunehmen. „Andererseits benötigt der Körper die gleiche Menge Vitamine und Mineralien. Es sollten daher besonders nährstoffdichte Lebensmittel gegessen werden“, rät Grohmann – also Lebensmittel, die im Verhältnis zur Energiemenge besonders viele Vitamine und Mineralien enthalten. Das gilt beispielsweise für ein Vollkornbrot im Vergleich zu einem Toast. Solange sich ältere Menschen selbst versorgen können, sollten sie dies auch tun. „Wer sich selbst immer nur kleine Mengen einkauft, der hat weniger schwer zu tragen und regelmäßig ein bisschen Bewegung“, sagt Ricarda Holtorf, Oekotrophologin bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Wenn die Fingerfertigkeiten oder das Kauvermögen nachlassen, kann man sich mit Küchenmaschinen helfen, die das Essen maschinell vorbereiten. „Es ist jedoch nicht ratsam alles zu pürieren, das sieht nicht appetitlich aus“, sagt Margret Morlo, Diätassistentin beim Verband für Ernährung und Diätetik (VFED). Bei einer ausgewogenen Ernährung sind Nahrungsergänzungsmittel nicht notwendig. „Es ist nicht ratsam einfach vorbeugend ein Präparat zu schlucken, denn zu viel kann auch schädlich sein“, warnt Morlo. „Regelmäßig überprüfen lassen sollten ältere Menschen das Vitamin D, da es mit Calcium für gesunde Knochen verantwortlich ist“, sagt Grohmann. Auch ältere Menschen sollten mindestens eineinhalb Liter am Tag trinken, Tee und Kaffee eingeschlossen. „Manchmal hilft es älteren Menschen sich jeden Morgen die komplette Trinkmenge bereit zu stellen, die sie über den Tag trinken sollten. So haben sie einen besseren Überblick“, rät Holtorf. Erinnerungszettel sind dann auch eine Option. Zudem könne man sich an verschiedene Stellen in der Wohnung etwas zu trinken hinstellen, um nicht jedes Mal in die Küche laufen zu müssen.

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Alltagsbegleiter vertreten und entlasten Pflegende

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Foto: stock.adobe.com

Alltagsbegleiter übernehmen keine pflegerischen Tätigkeiten. Darauf weist die Zeitschrift „Pflege und Familie“ (Ausgabe 2/2018) hin. Dennoch können sie pflegenden Angehörigen wertvolle Unterstützung anbieten: Sie begleiten den Pflegebedürftigen durch den Alltag, sind Gesprächspartner oder bieten kreative Beschäftigung an.

Wer einen solchen Begleiter sucht, wird über Pflegestützpunkte, Seniorenbüros oder die Agentur für Arbeit fündig. Ein Vergleich der Stundensätze lohne sich, heißt es in der Zeitschrift. Bei anerkanntem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages mit bis zu 125 Euro monatlich an den Kosten.

Möglich ist auch eine Erstattung über die Verhinderungspflege. Den Rest muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche zahlen. dpa

Die Gleitsichtbrille: Multitalent für alle Entfernungen

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Oft erschwert eine zunehmende Alterssichtigkeit das scharfe Sehen in der Nähe. Auch das Fokussieren zwischen verschiedenen Entfernungen wird für die Augen mühevoller. Eine gut angepasste Gleitsichtbrille schaff t Abhilfe und ermöglicht ein stufenlos scharfes Sehen in allen Distanzen. Im Kochbuch lesen, Gemüse schneiden und Gäste begrüßen – die Augen müssen ständig zwischen verschiedenen Distanzen hin- und herwechseln. Eine Gleitsichtbrille ist hier die komfortabelste Lösung, weiß Fielmann-Expertin Martina Hoff mann: „Diese Brille verfügt über Mehrstärkengläser, die Fehlsichtigkeiten in nahen, mittleren und fernen Distanzen ausgleichen und ein stufenlos scharfes Sehen ermöglichen.“

Wie Yoga und Co. auch Senioren bewegen

txn. Yoga ist auch für ältere Menschen sehr gut geeignet. Die sanften Übungen entlasten das Becken und helfen bei Blasenschwäche. Foto: gradyreese/fotolia/Seni
txn. Yoga ist auch für ältere Menschen sehr gut geeignet. Die sanften Übungen entlasten das Becken und helfen bei Blasenschwäche. Foto: gradyreese/fotolia/Seni
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Viele ältere Menschen glauben, dass Fitness für sie kaum noch möglich ist. Doch das stimmt nicht: Sanfte Übungen sind auch für Senioren gut geeignet, um ihren Körper zu stärken und Krankheiten vorzubeugen. Besonders empfehlenswert sind fernöstliche Entspannungstechniken wie Tai-Chi, Qigong oder Yoga. Bei ihnen liegt der Fokus nicht auf sportlichen Höchstleistungen, sondern darauf, Körper und Geist in Einklang zu bringen. Zudem stärken die Bewegungen das Herz-Kreislauf- System und heben die Laune. Dies kommt auch Menschen mit Blasenschwäche zugute. „Ab dem 50. Lebensjahr steigt das Risiko für Blasenschwäche deutlich. Yoga kann helfen, den Beckenboden zu stärken und damit die Beschwerden zu lindern“, schildert Agata Henkel, Gesundheitsexpertin von Seni. Speziell beim Yoga kommt es nicht auf das lange Halten oder die perfekte Ausführung der Übungen an. Viel mehr wird Wert auf Wiederholungen, das Atmen und die Entspannung gelegt. Zudem ist es sinnvoll, sich um einen guten Stand zu bemühen und darauf zu achten, dass die Bewegungen bequem durchgeführt werden können. Als besonders seniorengerechte Übungen bieten sich die Katze, die Stellung des Kindes, die ersten beiden Krieger-Posen und der Sonnengruß an. Im Vergleich zum Yoga stellt Tai Chi noch weniger körperliche Anforderungen an den Übenden. Die langsamen, fließenden Bewegungen tragen zur Entspannung des ganzen Körpers bei. Werden sie schneller ausgeführt, kann Tai Chi auch der Selbstverteidigung und damit der inneren Sicherheit dienen. „Wer unter Blasenschwäche leidet, ist durch die Beschwerden oft in seinem Selbstwert und Selbstbewusstsein getroffen. Tai Chi kann dann dazu beitragen, wieder selbstbewusster aufzutreten“, weiß Henkel. Wer körperlich stärker eingeschränkt ist, für den bietet sich Qi Gong an. Die sanften Übungen können selbst im Rollstuhl ausgeübt werden und tragen zu einer besseren Beweglichkeit sowie zu einer guten Funktionsfähigkeit der inneren Organe bei. Beste Voraussetzungen also, um in jedem Lebensalter gesund und aktiv zu bleiben.

Mehr Informationen unter www.seni.de.

Senioren-Wohnpark Schollene

Pflege für kurze Zeit

Foto: Senioren-Wohnpark Schollene
Foto: Senioren-Wohnpark Schollene
Die Pflege und Betreuung von alten Menschen haben eine sehr lange Tradition in Schollene. Eine kleine gemütliche Einrichtung, umgeben von herrlicher Natur, bietet 44 Seniorinnen und Senioren ein behagliches Zuhause. Neben der vollstationären Dauerpflege bietet das Haus auch Kurzzeitund Verhinderungspflege an. In unserer Einrichtung sollen Sie immer das Gefühl haben, gut und sicher umsorgt leben zu können. Überzeugen Sie sich selbst von unserem professionellen Pflege und dem abwechslungsreichen Betreuungsangebot.

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Pflegebedürftigkeit - das sollte man wissen

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Pflegegeld wird nicht an die pflegende Person gezahlt, sondern an den Pflegebedürftigen. Dieser kann es als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Foto: djd/Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG/thx

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Wenn die eigenen Eltern, der Ehepartner oder andere Angehörige nicht mehr alleine zurechtkommen, stellen sich viele Fragen. Hier gibt es wichtige Antworten.

Was steht einer pflegebedürftigen Person zu?

„Wer eine pflegerische Versorgung benötigt, kann Pflegegeld beantragen. Die Pflegeversicherung zahlt diese finanzielle Leistung, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird - etwa durch Angehörige“, erklärt Roland- Partneranwältin Susanne Gundermann, Fachanwältin für Familienrecht von der Mannheimer Anwaltssozietät Decker, Schad & Kollegen. Das Pflegegeld werde nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an den Pflegebedürftigen. Dieser könne es als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. „Das Pflegegeld kann auch für die ambulante Pflege durch eine Fachkraft verwendet werden“, so Gundermann. Bei der Betreuung in einer Einrichtung übernimmt die Pflegeversicherung die Pflegekosten je nach Pflegegrad. Die weiteren Kosten tragen die Bewohner oder deren Angehörige selbst.

Wie beantragt man Pflegegeld?

Den Antrag auf die Zahlung von Pflegegeld stellt man bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige vorab einen Pflegegrad erhalten hat. „Die Einteilung wird ebenfalls bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen beantragt“, so Gundermann. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft die Situation zu Hause beim pflegebedürftigen Antragsteller. Danach erfolgt der Bescheid über die Festsetzung. „Wenn der Pflegegrad unerwartet gering ausfällt, sollte man binnen eines Monats Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen“, rät Gundermann.

Für wessen Pflege muss man aufkommen?

Laut Gesetz müssen Bürger Unterhalt für „Verwandte gerader Linie“ bezahlen, also für Personen, von denen sie abstammen oder die von ihnen abstammen. „Wenn das Pflegegeld, das Einkommen und das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um etwa die Heimkosten ganz zu decken, können Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit herangezogen werden“, so die Roland-Partneranwältin. Ob und in welcher Höhe Kinder zahlen müssen, sollten sie sich von einem Anwalt berechnen lassen.

Was ist mit der Pflegezeit?

Wer bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten angestellt ist, kann sich bis zu sechs Monate für die Pflege von nahen Angehörigen freistellen lassen. „Die Pflegezeit muss gegenüber dem Arbeitgeber zehn Arbeitstage, bevor sie in Anspruch genommen wird, schriftlich angekündigt werden“, betont Gundermann. Die Pflegeperson könne sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen und sei sozialversichert. Sie erhalte aber auch keinen oder nur einen anteiligen Lohn für diese Zeit.

Die Vorsorgevollmacht 

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Foto: Daisy-Daisy/gettyimages.com/spp-o

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Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. „Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, sich vollständig selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäftige abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen. Zu diesem Zweck bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Aufgabenkreise, für die eine Betreuung notwendig ist. Anders ist die Situation, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. In dieser können Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, benennen und ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend und rechtsverbindlich zu handeln − zum Beispiel, falls Sie pflegebedürftig werden und selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.

In der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Bereiche Ihres Lebens sie betriff t und welche Befugnisse Sie dem Bevollmächtigten einräumen. Infos unter: 0800/011 77 22 und www.patientenberatung.de.

Brausetabletten komplett auflösen

Foto: obs/Wort & Bild Verlag - Apotheken Umschau/Picture- Alliance/Foodcollection“
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Baierbrunn - Vor der Einnahme einer Brausetablette sollte man unbedingt warten, bis sich diese vollständig im Wasser aufgelöst hat. Auch Patienten mit akuten Kopfschmerzen sollten die nötige Geduld aufbringen. Denn trinkt man das Glas mit der Tablette leer, wenn noch kleine Tablettenpartikel darin schwimmen, besteht die Gefahr, dass sie sich an die Schleimhaut der Speiseröhre heften und diese schädigen. Darauf weist das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ hin. Gerade bei Schmerzmitteln ist Vorsicht geboten, da die Wirkstoff e an sich schon die Schleimhaut angreifen. Im schlimmsten Fall kann es zu Blutungen der Speiseröhre kommen.

Quelle: Apotheken Umschau“ 6/2018 A