Halberstadt ANZEIGE

Wer muss vom Tod eines Angehörigen wissen?

Ihr regionaler Branchenfinder

Wer muss vom Tod eines Angehörigen wissen?

Nach einem Todesfall sind eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Foto: stock.adobe.com

(le) - Tritt ein Todesfall ein, sind die Angehörigen per Gesetz dazu verpflichtet, dies den Behörden innerhalb kurzer Zeit mitzuteilen. Die Beisetzung kann erst erfolgen, wenn eine Reihe von Formalitäten erledigt wurde. Ist der Angehörige im eigenen Heim verstorben, muss ein Arzt den Tod offiziell feststellen und einen Totenschein ausfertigen. Der Benachrichtigung des Arztes muss umgehend erfolgen.Information des zuständigen StandesamtesIst der Tod eines Menschen festgestellt, muss das zuständige Standesamt am darauffolgenden Werktag informiert werden. Für die Meldung verantwortlich ist das Familienoberhaupt beziehungsweise der nächste Angehörige. Dann folgen in der Rangordnung die Personen, die den Tod bezeugt oder Kenntnis davon haben. Für die Meldung werden der Totenschein sowie der Personalausweis, gegebenenfalls das Familienbuch, die eventuell vorhandene Sterbeurkunde des Ehepartners, die Scheidungsurkunde und die Geburtsurkunde des Toten gebraucht.Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder in einem Wohnheim ein, liegt die Anzeigepflicht bei der Leitung. Hat der Standesbeamte die notwendigen Angaben erhalten, trägt er die Daten in das Sterbebuch ein. Erst wenn dieser Eintrag erfolgt ist, kann der Tote bestattet werden. Ausnahmegenehmigungen werden ausschließlich durch die Polizei erteilt.Benachrichtigung der VersicherungenAls nächstes sind die Versicherungen des Verstorbenen über den Tod zu informieren. Geschieht dies nicht zeitnah können Fristen verstreichen und der Anspruch auf Leistungen verfällt. Innerhalb welcher Zeit die Benachrichtigung erfolgen muss, steht im Vertrag. Meistens sind hier 48 Stunden vereinbart.Außerdem müssen die Krankenkasse und die Rentenversicherung informiert werden. Wer einen Erbschein beantragt, muss zusätzlich das Amtsgericht in Kenntnis setzen und den Erbschein dort beantragen. Um die Steuerklasse zu ändern, ist die Anzeige des Todes beim Finanzamt notwendig.Das TestamentDie Annahme, dass ein handschriftliches Testament die einzige legitime Erklärung des Letzten Willens ist, ist nicht korrekt. Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament besteht die Möglichkeit, dies durch einen Notar beurkunden zu lassen. Dieses Testament wird öffentliches Testament genannt.Der Vorteil eines handschriftlichen Testamentes liegt darin, dass es je nach Bedarf und Lebenslage geändert werden kann. Es muss allerdings mit der Hand geschrieben sein. Ein ausgedrucktes, elektronisch geschriebenes Testament ist unwirksam. Dann wird per Gesetzt die gesetzliche Erbfolge eingehalten.

##publishingDate##

Trauerfall: Hier findet man Informationen und Hilfe

• Informationsportal zu allen Fragen: www.aeternitas.de
• Hilfe und Informationen zum Thema Trauer: www.gute-trauer.de
• Alles über Grabmale: www.grabmal-portal.de
Quelle: www.aeternitas.de

Grabpflege durch den Friedhofsgärtner

Wer muss vom Tod eines Angehörigen wissen?-2
Foto: stock.adobe.com

Wer das Grab seines oder seiner Angehörigen selber in Ordnung halten möchte, sollte sich zuvor einige Fragen stellen: So muss geklärt sein, ob eine regelmäßige Pflege aufgrund des Wohnortes und der vorhandenen Mobilität überhaupt möglich ist. „In der Friedhofsordnung findet sich in der Regel ein Hinweis auf die Pflichten der das Grab selbst pflegenden Hinterbliebenen. Ganz wichtig ist es, dass diese Pflege regelmäßig vorgenommen wird, sonst kann es Ärger mit der Friedhofsverwaltung geben“, gibt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Bestattungsbedarf, Dirk-Uwe Klaas, zu bedenken. Wer hingegen keine Zeit für die Grabpflege hat ist mit der Beauftragung eines Profis besser bedient. Wer dies tut, bezahlt normalerweise einmal im Jahr einen mit dem Gärtner ausgehandelten Betrag, der ein individuell abgestimmtes Leistungspaket umfasst. So kann die Reinigung des Grabes inklusive Entsorgung von Laub und Ästen vereinbart werden, das regelmäßige Bepflanzen des Grabes mit auf den Geschmack des Verstorbenen und auf die Jahreszeit abgestimmten Blumen und Stauden, das passende Gießen der Bepflanzung und zum Beispiel auch die besondere Ausstaffierung des Grabes an Feiertagen oder am Todestag des geliebten Familienmitglieds. „Ein wesentlicher Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass das Grab immer in Schuss ist und man bei einem Besuch zum Beispiel einfach nur ein paar schöne Blumen an der letzten Ruhestelle ablegen und den Rest der Zeit ein Zwiegespräch mit den Verstorbenen halten oder einfach in stiller Trauer verweilen kann“, schließt Klaas. (DS)

■ ELBINGERODE
Bestattungsinstitut Thieß
Torstraße 11
38875 Elbingerode
Tel.: 039454-489949

■ THALE
Bestattungsinstitut Thieß
Saarbrückner Str. 8
06502 Thale
Tel.: 03947-3352
www.bestattungen-thiess.de

■ BLANKENBURG
Bestattungsinstitut Thieß
Lange Str. 17
38889 Blankenburg
Tel.: 03944-3629001
www.bestattungen-thiess.de

■ HASSELFELDE
Nordhäuser Str. 2a
38899 Hasselfelde
Tel.: 039459-188132

■ QUEDLINBURG
Bestattungsinstitut Thieß
06484 Quedlinburg
Tel.: 03946-5242200
www.bestattungen-thiess.de

■ HASSELFELDE
Bestattungsinstitut Thieß
38899 Hasselfelde
Tel.: 039459-188132
www.bestattungen-thiess.de