Trauer ANZEIGE

Wer muss vom Tod eines Angehörigen wissen?

Ratgeber im Trauerfall

Wer muss vom Tod eines Angehörigen wissen?

Nach einem Todesfall ist eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Foto: stock.adobe.com

Tritt ein Todesfall ein, sind die Angehörigen per Gesetz dazu verpflichtet, dies den Behörden innerhalb kurzer Zeit mitzuteilen. Die Beisetzung kann erst erfolgen, wenn eine Reihe von Formalitäten erledigt wurde. Ist der Angehörige im eigenen Heim verstorben, muss ein Arzt den Tod offiziell feststellen und einen Totenschein ausfertigen. Die Benachrichtigung des Arztes muss umgehend erfolgen.Information des zuständigen StandesamtesIst der Tod eines Menschen festgestellt, muss das zuständige Standesamt am darauffolgenden Werktag informiert werden. Für die Meldung verantwortlich ist das Familienoberhaupt beziehungsweise der nächste Angehörige. Dann folgen in der Rangordnung die Personen, die den Tod bezeugt oder Kenntnis davon haben. Für die Meldung werden der Totenschein sowie der Personalausweis, gegebenenfalls das Familienbuch, die eventuell vorhandene Sterbeurkunde des Ehepartners, die Scheidungsurkunde und die Geburtsurkunde des Toten gebraucht.Tritt der Todesfall im Krankenhaus oder in einem Wohnheim ein, liegt die Anzeigepflicht bei der Leitung. Hat der Standesbeamte die notwendigen Angaben erhalten, trägt er die Daten in das Sterbebuch ein. Erst wenn dieser Eintrag erfolgt ist, kann der Tote bestattet werden. Ausnahmegenehmigungen werden ausschließlich durch die Polizei erteilt.Benachrichtigung der VersicherungenAls Nächstes sind die Versicherungen des Verstorbenen über den Tod zu informieren. Geschieht dies nicht zeitnah, können Fristen verstreichen und der Anspruch auf Leistungen verfällt.Innerhalb welcher Zeit die Benachrichtigung erfolgen muss, steht im Vertrag. Meistens sind hier 48 Stunden vereinbart.Außerdem müssen die Krankenkasse und die Rentenversicherung informiert werden. Wer einen Erbschein beantragt, muss zusätzlich das Amtsgericht in Kenntnis setzen und den Erbschein dort beantragen. Um die Steuerklasse zu ändern, ist die Anzeige des Todes beim Finanzamt notwendig.

##publishingDate##