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Das Baukindergeld in Kürze

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Das Baukindergeld in Kürze

Das Baukindergeld gilt deutschlandweit. Foto: stock.adobe.com

✔ Gefördert werden Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldberechtigung. ✔ Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro. ✔ Förderfähig sind der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung im Neubau oder Bestand.✔ Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr für maximal 10 Jahre.Familien oder Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 75.000 Euro im Jahr plus einem Freibetrag von 15.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie.Um das zu versteuernde Haushaltseinkommen nachzuweisen, benötigen Antragsteller die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung vom Finanzamt. Daraus wird der Durchschnitt gebildet. Stellen Sie z.B. 2020 einen Antrag, so müssen sie die Einkommenssteuerbescheide aus dem Jahr 2018 und 2017 vorlegen.Das Haushaltseinkommen setzt sich zusammen aus dem Einkommen des Antragstellers und dem Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft, wenn dieser im erworbenen Wohneigentum mit gemeldet ist. Es spielt keine Rolle, ob gekauft oder gebaut wird. Das Baukindergeld gilt deutschlandweit. Wer bereits ein Haus besitzt, erhält es nicht, denn nur der Ersterwerb wird gefördert. Das Baukindergeld kann für Wohneigentum beantragt werden, das im Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 erworben wird oder wurde. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige. Dem Antragsteller muss die Immobilie zu mindestens 50 Prozent gehören.   

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Seit dem 18. September 2018 können Sie online bei der KfW das Baukindergeld beantragen. Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn Sie bereits in der erworbenen Immobilie gemeldet sind. Aber Achtung, das Zeitfenster ist begrenzt. Der Antrag muss spätestens 6 Monate* nach dem Einzug bei der KfW eingehen. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. (Für Anträge, die vor dem 17. Mai 2019 gestellt wurden, galt noch eine Frist von drei Monaten.)

Sie müssen nicht verheiratet sein. Sie können auch als alleinerziehendes Elternteil einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Sie erhalten Baukindergeld für minderjährige Kinder, die in Ihrem Haushalt leben. Für diese Kinder muss man entweder kindergeldberechtigt sein oder aber ein im Haushalt lebender Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft, Ehepartner oder Lebenspartner bezieht für die Kinder Kindergeld. Für jedes Kind kann dabei aber nur einmalig Baukindergeld beantragt werden.

Das Baukindergeld kann nur für Kinder beantragt werden, die im Haushalt gemeldet sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt.

Diese Dokumente müssen vorlegen: Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigungen, Grundbuchauszug. Die Förderung wird jährlich ausgezahlt. Wir beispielsweise 3 Kinder, erhält dann nach erfolgreichem Antrag jedes Jahr über zehn Jahre hinweg 3.600 Euro Baukindergeld von der KfW.

Eine Information von IMMOBILIENBÜRO Olaf Block Vermittlung von Immobilien im Harzkreis
    

Mehr Wohnkomfort genießen mit Heizungs-Check-up

HLC ● Wer rechtzeitig vorsorgt und die Heizung von einem Fachmann durchchecken lässt, kann sich später ganz entspannt zurücklehnen und nicht nur Geld sparen, sondern auch die Umwelt schonen. Experten empfehlen, zusätzlich zur erforderlichen „Routineuntersuchung“ auch einen hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen. Vor allem dann, wenn sich die Heizung ständig durch störende Fließ- und Pfeifgeräusche bemerkbar macht und die Wärme im Haus ungleichmäßig verteilt wird. Ist alles eingestellt, herrscht vom Dachgeschoss bis zum Keller absolute Wohlfühlatmosphäre; kein Glucksen oder Gluckern raubt länger den Schlaf.

Die richtige Tapete verpasst der Wand den gewünschten Frischekick

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Vliesfasertapete ist in tollen Designs erhältlich, lässt sich einfach anbringen und mit der Lieblingsfarbe überstreichen. Foto: HLC/Erfurt
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Hochwertige Papierprägetapeten sorgen für das gewisse Etwas in jedem Wohnraum. Foto: HLC/Erfurt

HLC ● Der Wohnraum ruft nach mehr Lifestyle, während das Home-Office ein dezenteres Ambiente vertragen könnte? Dann wird es Zeit für einen „Wand-Wandel“!

Wünschen wir strahlende Nuancen wie Sonnengelb an der Wand, greifen wir am besten zur klassischen Raufasertapete. Ihre grobe Körnung erlaubt ein lebendiges Spiel mit Licht und Schatten und bringt satte Farben hervorragend zur Geltung. Ideal für Wohnküchen, wo die ganze Familie zusammenkommt. Dabei können wir uns in Sachen Verarbeitung voll auf die Raufaser verlassen: Nach kurzer Einweichzeit lassen sich die eingekleisterten Bahnen an die Wand kleben und nach Trocknung gestalten.  

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Selbst dezent und unaufdringlich kann Raufaser mit knalligen Farben veredelt werden Foto: HLC/Erfurt

Noch leichter wird es mit Vliesfaser, die bloß an die zuvor eingekleisterte Wand geklebt wird. Hier gibt es mittlerweile eine riesige Auswahl an Strukturen, von Loft-Optik über grafische bis hin zu feinen Designs. Je nach Ausführung lassen sich diverse Wohntrends aufgreifen und es entsteht im Handumdrehen ein charakterstarker oder dezenter Look.

Echter „British-Style“ gelingt mit hochwertigen Papierprägetapeten, deren florale Ornamente in Kombination mit einem markanten Anstrich besonders extravagant daherkommen.
   

Wohnung modernisieren

Bevor man selber in die Bausubstanz seiner Wohnung eingreift, muss der Eigentümer zustimmen. Sonst besteht das Risiko, dass man die Veränderungen rückgängig machen muss, spätestens beim Auszug. Gut zu wissen: Der Mieter kann laut BGB die Zustimmung zum barrierefreien Umbau verlangen. „Wenn sich Mieter und Vermieter zusammentun, profitieren beide Seiten“, sagt Thomas Mau von der BHW Bausparkasse und rät: „Treffen Sie eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung, in der Sie die Rahmenbedingungen der Investition festhalten.“ Erstens: Der Vermieter muss der Modernisierung zustimmen. Zweitens: Er sollte unterschreiben, dass er weder die Miete erhöht noch dem Mieter kündigt. Drittens: Festlegen, dass die Umbauten bei einem Auszug nicht rückgängig gemacht werden müssen. Mieter und Vermieter sollten außerdem vereinbaren, ob und in welcher Höhe sich der Vermieter an den Kosten für die Umbauten beteiligt. Die Fördermöglichkeiten für Mieter sind zahlreich. Im KfW-Programm „Altersgerecht umbauen“ gibt es für Mieter ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 50.000 Euro für Umbauten zur Barrierefreiheit. Pflegekassen gewähren bei Vorliegen eines Pflegegrades Zuschüsse von 4.000 Euro.