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Wohnung altersgerecht einrichten: Treppenlift und Co.

Gut versorgt! Rund um gut versorgt

Wohnung altersgerecht einrichten: Treppenlift und Co.

Foto: stock.adobe.com

Wenn man eine Wohnung altersgerecht einrichten will, heißt das Stichwort vor allem: Barrierefreiheit. Alle Wohnräume sollten so umgestaltet werden, dass auch Menschen, die auf Rollstühle oder Gehhilfen angewiesen sind, sich ohne Schwierigkeiten bewegen können. Dazu muss zuerst zwischen den Möbeln ausreichend Platz gelassen werden, Gegenstände sollten nicht unnötig im Weg stehen. Kabel sollten so verlegt werden, dass man nicht über sie stolpern kann, von dicken oder rutschenden Teppichen sollte man sich vielleicht trennen.In Maisonette-Wohnungen oder im Eigenheim stellen vor allem Treppen für ältere Menschen irgendwann ein unüberwindbares Hindernis dar. Hier hilft ein Treppenlift, der inzwischen von einer Vielzahl an Firmen hergestellt und eingebaut wird, sodass man sich ganz nach den eigenen Bedürfnissen für ein passendes Modell entscheiden kann. Das Geländer sollte über die oberste und unterste Stufe hinausreichen und so auch beim Verlassen der Treppe noch Halt bieten. Praktisch wäre auch ein Telefonanschluss oder ein Alarmknopf in jedem Zimmer, um im Notfall Hilfe herbeirufen zu können – beispielsweise nach einem Sturz, nachdem man sich nicht mehr bewegen kann. Eine ausreichende Beleuchtung vermindert die Unfallgefahr, Lichtschalter und auch Steckdosen sollten leicht erreichbar sein. Mit diesen Umgestaltungsmaßnahmen wird das Wohnen in den eigenen vier Wänden für ältere Menschen sehr viel bequemer und sicherer. Quelle: mein-wohnparadies.de

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Eine Sorge weniger – dank guter Bestattungsvorsorge

Schon zu Lebzeiten sollte man die dereinstige Bestattung regeln

Man sollte schon ab der Lebensmitte den äußeren Rahmen der Bestattung klären. Bestatter bieten sogenannte Bestattungsvorsorge-Beratungen an. Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sein sollen. Beratung und Vorsorgevertrag sind kostenlos.

■ Langfristig vorsorgen
Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd- oder Feuerbestattung, dem Blumenschmuck, der Trauerfeier. Selbst an die digitale Nachlassverwaltung sollte man denken und dieses Thema mit dem Bestatter besprechen. Im Beratungsgespräch regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig finanziell für die Bestattung vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dafür gibt es im Grunde nur zwei sichere Möglichkeiten:

■ Treuhandeinlage
Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern für die zukünftige Bestattung an. So kann man mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen und den notwendigen Betrag mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag hinterlegen. Der eingezahlte Betrag wird als Treuhandvermögen sicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird der hinterlegte Betrag zuzüglich angefallener Zinsen an den Bestatter zur Deckung der Bestattungskosten ausgezahlt.

■ Sterbegeldversicherung
Die Alternative dazu ist die Sterbegeldversicherung. Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur bietet die Nürnberger Bestattungsvorsorge an. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als 65 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in die Nürnberger Bestattungsvorsorge eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt werden. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt.

■ Unverbindliche Beratung
Für eine unverbindliche Beratung wendet man sich an einen Bestatter im eigenen Umfeld. (akz-o)