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Die richtige Entsorgung von Wohngiften

ALTBAUSANIERUNG: Schadstoffbelastete Baumaterialien sind keine Seltenheit

Die richtige Entsorgung von Wohngiften

Asbest und Co. sind eine Gefahr für die Wohngesundheit. FOTO: DACHDECKERMEISTER-LANGE.DE / D. LANGE / BHW BAUSPARKASSE

Bei der Sanierung von Altbauten, vor allem aus der Zeit zwischen den 60er- und 80erJahren, ist die fachgerechte Entsorgung von giftigen Baustoffen unabdingbar. Jahrzehntelang wurden Baumaterialien, die mittlerweile als Giftstoffe bekannt sind, bedenkenlos verbaut. Bei der Modernisierung von Altbauten ist daher größte Vorsicht geboten. Die BHW Bausparkasse nennt die häufigsten Wohngifte.

Lösemittel, Pestizide, Weichmacher

In vielen Klebern, Farben, Lacken, Bodenbelägen und Möbeln befinden sich Weichmacher und Lösemittel, die Kopfschmerzen oder Übelkeit hervorrufen können. Formaldehyd ist eines der bekanntesten Lösemittel und gilt als krebserregend. Die Quelle – oft am Geruch erkennbar – sollte schnellstmöglich entfernt werden. Belastete Bodenbeläge beseitigt eine Fachfirma. Pestizide, wie das Holzschutzmittel PCP, stecken noch in vielen Dachstühlen der 50er und 60er-Jahre. PCP gilt ebenfalls als eindeutig krebserregend.

Asbest

Bis zum Verbot von Asbest 1993 wurden Dach und Fassadenplatten meist aus Asbestfasern hergestellt. Auch in Nachtspeicheröfen, Dichtungen oder Lüftungskanälen wurde Asbest verarbeitet. Die Mineralfasern gelangen durch Sägen, Brechen oder Bohren in die Atemwege und können langfristig schwere Krankheiten verursachen. Asbest muss stets fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.

Glaswolle

Glaswolle ist nach wissenschaftlicher Kenntnis krebserregend, wenn die Fasern der Wolle einige atmet werden. Der Dämmstoff muss luftdicht in speziellen Müllsäcken zum Reststoffhof gebracht werden. Tipp: Mit einem Beleg lässt sich hinterher beweisen, dass die Glaswolle ordnungsgemäß entsorgt wurde

Fachleute hinzuziehen

Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Allergien – mit Schadstoffen belastete Baumaterialien können eine Vielzahl an Symptomen auslösen. Ihre Entfernung im Rahmen von Gebäudesanierungen ist daher dringend geboten. „Da vor allem Bauten aus der Zeit zwischen 1950 und 1980 betroffen sind, sollte man bei Sanierungen unbedingt auf die Entsorgung von Schadstoffen spezialisierte Profis hinzuziehen“, so Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. Diese erkennen direkt vor Ort mögliche Gefahrenquellen. Wer auf den Rat qualifizierter Fachleute verzichtet, riskiert gesundheitliche Gefahren und erhebliche Folgekosten aufgrund von Bauverzögerungen. (PM/BHW BAUSPARKASSE)