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Energieverbrauch senken, Steuern sparen

ZUSCHÜSSE: So können Hauseigentümer beim energetischen Modernisieren profitieren

Energieverbrauch senken, Steuern sparen

Die Fassadendämmung ist eine Aufgabe, die durch erfahrene Fachbetriebe erledigt werden sollte. FOTO: DJD/VDPM

Die enormen Preissprünge bei Öl und Gas stellen für viele Haushalte eine immer größere finanzielle Belastung dar. Wie sich die Energiepreise in den kommenden Monaten entwickeln werden, kann niemand voraussehen. In jedem Fall lohnt es sich jetzt noch mehr, in Energiesparmaßnahmen zu investieren. Im Bestandsbau ist die Dämmung von Fassade und Dach der wichtigste Schritt, um dauerhaft den Verbrauch von Heizenergie zu reduzieren. Neben geringeren Kosten für die Wärmeversorgung profitieren Hauseigentümer dabei auch von steuerlichen Vorteilen oder staatlichen Zuschüssen.

Finanzamt erstattet 20 Prozent der Kosten

Vielen Immobilienbesitzern ist nicht bekannt, dass das Finanzamt beim Dämmen mit anpackt. Dabei kann der nachträgliche Wärmeschutz von Außenwänden bereits seit Anfang 2020 steuerlich geltend gemacht werden. Das Programm war auch nicht vom zwischenzeitlichen Stopp der KfW-Förderung betroffen. „Über das Finanzamt erhalten Hauseigentümer, die sich für eine Dämmung entscheiden, 20 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 40.000 Euro zurück“, erläutert Dipl.-Ing. Antje Hannig vom Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. „Förderfähig ist der Betrag, der für den fachgerechten Einbau und die Materialkosten angefallen ist. Maßgebend ist die Rechnung des Fachunternehmens.“ Zusätzlich lassen sich auch sogenannte Umfeldmaßnahmen steuerlich ansetzen. Dazu können beispielsweise die Erhöhung des Dachüberstandes oder die Erneuerung von Windfang und Vordach zählen. Weitere Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Modernisierung älter als zehn Jahre sein.

Die Abwicklung des Zuschusses erfolgt unkompliziert über die zu entrichtende Einkommensteuer, verteilt auf drei Jahre. Im Kalenderjahr, in dem die Dämmung fertiggestellt wird, können sieben Prozent der Aufwendungen beziehungsweise maximal 14.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden, ebenso im zweiten Jahr.

Um sechs Prozent oder maximal 12.000 Euro reduziert sich die Steuerzahlung im dritten Jahr. Die Erstattung ist unabhängig vom individuellen Steuersatz des Antragstellers. Detaillierte Infos bietet die aktuelle Broschüre „Steuern sparen“, die unter www.vdpm.info kostenfrei zum Download bereitsteht. Hier gibt es auch ein Musterformular, das Hauseigentümer beim Finanzamt vorzulegen haben.

Mit dieser Bescheinigung bestätigt das beauftragte Fachunternehmen die professionelle Ausführung der Dämmung. Alternativ zu den Steuervorteilen können Hauseigentümer die 20-prozentige BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen in Anspruch nehmen. Dieser Topf war vom Förderstopp nicht betroffen und steht weiterhin zur Verfügung. DJD