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Öffentliche Förderung fürs Eigenheim

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Öffentliche Förderung fürs Eigenheim

Immobilienfinanzierungsexperten geben auch Hilfestellung zu öffentlichen Fördermitteln.   Foto: stock.adobe.com

Die eigene Immobilie gilt als wertstabile Anlage. Ein angemessener Preis unter Berücksichtigung von Lage und Qualität und eine solide und vorausschauende Finanzierung gehören zum sicheren Fundament. Das macht den Erwerb des Eigenheims zu einem komplexen Vorgang. Der Finanzplan berücksichtigt auch Zusatzkosten, Kosten für Werterhalt und Spielraum für Unerwartetes. Das erfordert Ausdauer. Mit einem Bausparvertrag lässt sich beispielsweise nicht nur Kalkulationssicherheit für Haus- oder Wohnungsdarlehen herstellen, sondern auch sogenannte Kleinfinanzierungen für Instandhaltung oder Modernisierung sind damit zu bewerkstelligen.Eine Faustregel beziffert den Eigenkapitalanteil für eine solide Finanzierung auf 20 bis 30 Prozent der Kaufsumme. Neben dem Kaufpreis sind dafür die Nebenkosten zu beachten. Für ein Altbauobjekt lautet die Formel 20 bis 30 Prozent der Kaufsumme plus Sanierungskosten. Denn im Gegensatz zum Neubau fallen für den Altbau in der Regel einige Sanierungsaufwände bereits zu Beginn an, noch bevor Haus oder Wohnung bezogen werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird der zunächst niedrigere Kaufpreis gegenüber einer neuen Immobilie unter Umständen ausgeglichen.Der Immobilienfinanzierungsexperte gibt auch Hilfestellung zu öffentlichen Fördermitteln. Die können je nach Vorhaben oder Region unterschiedlich sein. Beispielsweise unterstützt das Baukindergeld berechtigte Familien und Alleinerziehende mit Kindern für einen Zeitraum von zehn Jahren mit einem festen Betrag pro Kind, der nicht zurückbezahlt werden muss. In Bayern erhöht der Freistaat diesen Zuschuss um das sogenannte Bayerische Baukindergeld Plus.Förderungen gibt es von den Bundesländern und der KfW. Die Programme der Länder basieren auf dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), welches bundesweit den Rahmen vorgibt, innerhalb dessen eine flexible Förderpraxis möglich ist. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren. Voraussetzungen wie Einkommensgrenzen oder Stichtage, Art und Umfang des Vorhabens, die Kombinierbarkeiten mit anderen Programmen aber auch Vorgaben zur Antragstellung und den Fristen können sehr unterschiedlich sein. Immobilienfinanzierungsberater unterstützen bei Auswahl und Prüfung.Meist gibt es die Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen. Sowohl für Neubauten als auch für Wohneigentum im Bestand gibt es Möglichkeiten.Schlüsselbegriff e aus KfW-Programmen sind u.a. Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder Wohnkomfort und Sicherheit. Neben Förderungen von beispielsweise Investitionen zur CO2-Minderung oder Energieeinsparung wie etwa KfW-Effizienzhaus oder Wärmedämmung, aber auch die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten können Photovoltaikanlagen auf dem Dach, Maßnahmen zu altersgerechtem Umbau, gezielter Reduzierung von Barrieren oder zum Einbruchschutz in Betracht kommen.Mit Fördermitteln lassen sich eventuelle Finanzierungslücken schließen oder die monatliche Kreditlast erleichtern. Doch selbstverständlich muss auch bei Förderdarlehen an die Rückzahlung gedacht werden. Wie die Prüfung der Fördermittel auch ausfällt, für den individuellen Investitionsrahmen gilt: Stabile Eigenkapitalbasis, realistische Kostenschätzung, passende Finanzierungsart einschließlich Rücklagenbildung, Risikoabwägung und Versicherungsschutz sind die Einflussgrößen. „Nichts überstürzen, ehrlich bilanzieren, rational entscheiden. Und wenn der Spielraum noch zu eng ist, Zeitpunkt oder Größe des Eigenheimvorhabens gewissenhaft auf den Prüfstand stellen“, so Wolfgang Zellhöfer, Immobilienfinanzierungsexperte der HypoVereinsbank. Quelle: HypoVereinsbank

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Baustelle auf dem Grundstück: Eigentümer hat Kontrollpflichten

München (dpa/tmn) ● Ein Eigentümer hat die Pflicht, die Sicherheit einer Baustelle auf seinem Grundstück zu überwachen. Diese Verpflichtung fällt auch dann nicht vollständig weg, wenn der Eigentümer einen Generalunternehmer für die Arbeiten beauftragt hat. Denn auch wenn er die Verkehrssicherung auf Dritte überträgt, muss er seinen Kontrollpflichten nachkommen und sicherstellen, dass von dem Grundstück keine Gefahren ausgehen.

Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes München hervor (Az.: 7 U 3118/17).