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Genossenschaftliches Wohnen

Erfolgsmodell: Sicher wie Eigentum, flexibele Miete

Genossenschaftliches Wohnen

Ein junges Paar hat sich für das genossenschaftliche Wohnen entschieden und nimmt nach Wohnungsbesichtigung und Vertragsunterzeichnung die Wohnungsschlüssel in Empfang. FOTO: IMAGO IMAGES/PHOTOTHEK

Seit mehr als 100 Jahren prägen Wohnungsgenossenschaften die Wohnungsmärkte in Deutschland. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie zur Bildung stabiler Nachbarschaften. Mitbestimmung und Solidarität sind bis heute wichtige Grundsätze geblieben.Gemeinsamkeit macht starkDarauf können sich die Mitglieder bei den Wohnungsgenossenschaften jederzeit verlassen. Deutschlandweit sorgen die Wohnungsgenossenschaften deutschlandweit für sicheres, sicheres und bezahlbares Wohnen. Genossenschaften sind Garanten für Zuverlässigkeit, Stabilität und Verlässlichkeit. Sie sind zuverlässige Wohnraumschaffer, Arbeitgeber und auch Ausbilder. Das genossenschaftliche Wohnen bildet neben dem selbst genutzten Wohneigentum und dem Wohnen zur Miete die dritte Säule der Wohnraumversorgung in Deutschland.Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) basiert auf den Prinzipien Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Im Genossenschaftsgesetz sowie in den jeweiligen Satzungen der Genossenschaft sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt.MitspracherechtDas höchste Organ der Wohnungsgenossenschaft ist die Mitglieder- oder Generalversammlung; in großen Genossenschaften wird diese ersetzt durch eine Versammlung gewählter Vertreterinnen.Diese Versammlung fasst die wesentlichen Beschlüsse und bestimmt aus ihren Reihen den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand bestellt und mit der Führung der Geschäfte der Genossenschaft beauftragt. Das Geschäft führt der Vorstand in Absprache mit dem Aufsichtsrat eigenverantwortlich, aber beide Organe, Vorstand und Aufsichtsrat, sind den Mitgliedern gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.Auf die gezeichneten Anteile kann je nach Geschäftslage und Entscheidung der Mitgliederversammlung eine jährliche Dividende ausgezahlt werden. Bei Kündigung der Wohnung und der Mitgliedschaft bekommt das Mitglied nach einer festgelegten Frist seine Anteile wieder ausgezahlt. Genaue Angaben dazu findet man im Nutzungsvertrag oder in der Genossenschaftssatzung.Als Miteigentümer einer Genossenschaft haben Mitglieder auch ein Mitspracherecht. Dadurch können sie nicht nur ihre Genossenschaftsvertreter selbst wählen, sondern das Wohnen und Leben in ihren Siedlungen persönlich mitgestalten.Lebenslanges Wohnrecht Niedrigere MietenWohnen in einer Wohnungsgenossenschaft bedeutet faire Mieten und sicheres Wohnen. Das heißt: Die Bewohner einer Genossenschaftswohnung sind nicht Mieter, sondern Nutzer. Die Mitglieder bezahlen Genossenschaftsanteile statt Kaution. Wer in eine Genossenschaftswohnung zieht, unterschreibt einen Dauernutzungsvertrag. Das heißt, es hat lebenslanges Wohnrecht, sofern er sich keine schwerwiegenden Verstöße gegen die Genossenschaftssatzung zu Schulden kommen lässt.Ein Vorteil, der sich vor allem im Geldbeutel wirkt. Genossenschaften zielen, anders als die meisten privaten Vermieter und Wohnungsunternehmen, nicht vorrangig auf Gewinn ab.Sie wirtschaften allein im Interesse ihrer Mitglieder. In erster Linie geht es darum, Kosten zu decken und für Reparaturen und Instandhaltungen gewappnet zu sein. Angesichts zunehmender Mobilitätsanforderungen in der Gesellschaft und einem gleichzeitig steigenden Bedürfnis nach Sicherheit sind die Genossenschaften im Allgemeinen gut für die Zukunft aufgestellt.Auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Mitglieder reagieren sie mit vielfältigen Angeboten.Diese umfassen zahlreiche Dienstleistungen rund um die Immobilie – betreutes Wohnen für ältere und behinderte Bewohner, Nachbarschaftstreffs, Einkaufshilfen, Genossenschaftsfeste und auch besondere Wohnungsangebote für junge Mitglieder und Familien.Und:Wer innerhalb der Genossenschaft umzieht und in eine anderen Wohnung der Genossenschaft einziehen möchte, der muss allenfalls zusätzliche Genossenschaftsanteile erwerben, falls die Wohnung etwas größer oder hochwertiger sein sollte. (MZ)

Mitbestimmung und Solidarität sind wichtige Grundsätze der Genossenschaften