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Überprüfung der Gasheizungsanlagen bis 2020 Pflicht

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Überprüfung der Gasheizungsanlagen bis 2020 Pflicht

Innungstreffen der SHK Innung Ohrekreis am 8. April 2019 in Bülstringen. Foto: Anja Müller

Gasheizgeräte sind mittlerweile ein fester Bestandteil der Heizungstechnik. Da sie ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten, erfreuen sich diese Geräte nach wie vor großer Beliebtheit am Markt. Was jedoch viele nicht wissen ist, dass Gasinstallationen einer regelmäßigen Wartung und Instandhaltung unterworfen sind.Bereits 1996 gab es erste Hinweise auf erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen in den Technischen Regeln Gasinstallation (TRGI 96). Spätestens seit dem Jahr 2008 gehören diese Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Pflicht jedes Anlagenbetreibers (meist der Hauseigentümer).

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Mit der Einführung des Begriffs „Gebrauchsfähigkeitsprüfung“ sind nun alle notwendigen Kontrollen und Instandhaltungsarbeiten ganz konkret benannt. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung muss seit dem alle 12 Jahre vom Betreiber veranlasst werden. Das bedeutet, jede Gasinstallation, die bis zum Jahr 2008 errichtet wurde, muss spätestens im Jahr 2020 das erste Mal überprüft werden. Hierfür stehen Ihnen die kompetenten Fachhandwerker der Innung Sanitär-Heizung-Klima Haldensleben gern zur Verfügung.

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Foto: ZVSHK/txn

Wichtig ist, die Gebrauchsfähigkeitsprüfung darf nur von einen beim Gasversorger eingetragen Handwerksbetrieb durchgeführt werden und umfasst eine Überprüfung der Leitungsanlage und eine spezielle Dichtheitskontrolle (Leckmengenmessung).

Nach Abschluss der Gebrauchsfähigkeitsprüfung erhält der Kunde dann ein Protokoll über den Zustand der Anlage und hat dies in seinen Unterlagen aufzubewahren.