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Mutter wo bist du?

Ratgeber im Trauerfall

Mutter wo bist du?

Foto: stock.adobe.com

Die Vielseitigkeit der Bestattungen sorgt nicht nur für mehr Individualität, sondern erschwert zunehmend auch das Aussuchen einer Grabstätte. Sehr oft hört man bei der älteren Generation „Ich will unter die Wiese“ (anonym). Als Rechtfertigung wird oft angegeben, dass die Kinder und Hinterbliebenen keine Zeit für den Friedhof und für die Grabpflege haben. Leider wird viel zu wenig in den Familien über die Bestattungswünsche des Anderen gesprochen. Ist ein Trauerfall eingetreten, wird möglichst nach den Wünschen des Verstorbenen gehandelt. Erst im Nachhinein stellen viele Hinterbliebene fest, dass ihnen der Ort fehlt, an denen sie ihre Trauer ausleben können. Umbettungen sind dann leider nicht mehr möglich. Man sieht sehr häufig, dass Hinterbliebene einen Ort suchen, an dem sie ihre Trauer ausleben und Blumen ablegen können. Auf anonymen Grabfeldern ist dies nur am Gedenkstein möglich.

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Daher sollte die Wahl einer Grabstätte wohl überlegt sein. So gibt es auf vielen Friedhöfen die bekannten Grabstellen, wie Urnen- und Erdreihengrab (nur eine Beisetzung möglich, Grabstelle kann nicht nachgekauft werden) sowie Urnen-, Einzel- und Doppelwahlgrabstellen. Hinzu kommen Bestattungsarten wie Baumbestattungen (hier wird die Pflege meist vom Friedhofsträger durchgeführt) und Ruhegemeinschaften.

Für die meisten Bestattungsformen können Grabpflege-Vorsorgen getroffen werden. Die Vertragslaufzeiten beginnen hier ab 5 Jahre bis zur gesamten Laufzeit der Ruhefrist. Die Leistungen es solchen Vertrages können individuell gestaltet werden.

Sowohl die Grabpflege und jährlichen Bepflanzungen als auch Sonderleistungen wie eine auf Grabmal, Umgebung und auf die Friedhofssatzung abgestimmte Grabneuanlage sind möglich. Auch Bestattungsformen wie Ruhegemeinschaften halten immer mehr Einzug auf verschiedenen Friedhöfen.

Was ist eine Ruhegemeinschaft?

Bei der Ruhegemeinschaft handelt es sich um ein „Rundum-Sorglos-Paket“. So sind neben den Kosten der Grabgestaltung und Grabpflege auch die Kosten eines Grabmals sowie die Friedhofsgebühren enthalten.

Geregelt wird alles über einen Treuhandvertrag mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH. Diese verwaltet die eingezahlte Vertragssumme treuhänderisch und stellt dadurch die ordnungsgemäße Grabpflege über die komplette Ruhefrist sicher. Die Hinterbliebenen werden mittels des Treuhandvertrages von der Grabpflege entlastet bzw. befreit werden. Auch kann bereits zu Lebzeiten ein Vorsorgevertrag abgeschlossen werden.