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Planen und Anlegen der Terrasse

Clever Bauen & Schöner Wohnen

Planen und Anlegen der Terrasse

Die Terrasse avanciert in der warmen Jahreszeit zum Lieblingsplatz an der Sonne. Mit einem interaktiven Planer lassen sich eigene Ideen beim Anlegen der Terrasse realisieren. Foto: djd/megawood.com

(djd) ● An warmen und sonnigen Tagen spielt sich das Familienleben im Garten ab. Die Terrasse ist der Lieblingsplatz zum Entspannen für wohl jede Generation. Hier finden Sie Tipps, wie Sie Ihr Freiluftwohnzimmer mit einer individuell angelegten Terrasse optisch aufwerten können. Terrasse passend zum Eigenheim anlegen Wie groß soll die neue Terrasse sein? Grundsätzlich empfehlenswert ist es, die Fläche nicht zu überfrachten. Selbst in kleinen Gärten sollte die belegte Terrasse nicht mehr als ein Drittel der Gesamtfläche ausmachen, damit sich ein harmonisches Gesamtbild mit Blumenbeeten und Rasenbereichen ergibt. Individuelle Planung erstellenAusrichtung der Terrasse zum Verlauf der Sonne, zur Farbe und Optik der Hausfassade, zur Größe der verfügbaren Gartenfläche: Jedes Eigenheim ist anders und erfordert daher auch eine individuelle Planung. Entweder Sie sprechen dazu Garten- und Landschaftsbauer vor Ort an - oder Sie werden mit Ihrem Smartphone oder Tablet selbst zum Gartenarchitekten. Kostenfreie Apps wie z.B. der megaplaner megawood ermöglichen auf intuitive Weise, einen ersten Entwurf Ihrer neuen Terrasse anzulegen - bis hin zum möglichen Verlauf von Dielen, deren Design und Farbe.Am besten vom Profi anlegen lassen„Wenn ich schon selbst plane, dann kann ich auch gleich die Terrasse selbst anlegen“, so wird sich vielleicht mancher Gartenbesitzer sagen. Allerdings: Solider Unterbau, Drainage und professionelle Montage der Terrassendielen gehören stets in erfahrene Hände. So ist sichergestellt, dass es keine Probleme mit Feuchtigkeit unter dem Belag, mit „Schieflagen“ oder Ähnlichem gibt.Passendes Material zum Anlegen der Terrasse findenBleibt noch eine ganz wesentliche Frage: Welches Material soll die neue Terrasse schmücken? Eine geschlossene Fläche, Steinpflaster oder vielleicht doch besser Holzdielen, fast so wie auf einer edlen Segelyacht? Viele Hausbesitzer würden für eine naturnahe Gestaltung gerne Holz den Vorzug geben. Allerdings: Das Naturmaterial verwittert mit der Zeit, kann schmerzhafte Splitter aufweisen und benötigt viel Pflege, bis hin zum regelmäßigen Anstrich. Dabei soll der Terrassenboden möglichst chic, pflegeleicht und langlebig sein. Attribute, die moderne Holzverbundmaterialien zum Beispiel von megawood erfüllen. Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft wird mit modernen, PVC-freien Polymer-Technologien veredelt. Es behält die natürliche Optik, verwittert aber nicht und ist widerstandsfähig. Selbst Splitter gibt es damit so gut wie nicht mehr.Möblierung an die neue Bodengestaltung anpassenIst erst einmal die Terrasse angelegt, geht es an die Möblierung. Alles sollte optisch und farblich miteinander harmonieren und die Architektur des Eigenheims unterstreichen. Noch ein Tipp: Direkt in die Dielen eingelassene, wetterfeste LED-Leuchten sorgen abends für besondere Stimmung im Garten.Sichtschutz nicht vergessenWas nutzt die neue Terrasse, wenn man ständig neugierigen Blicken ausgesetzt ist? Ob ein kompletter Zaun oder ein seitlicher Sichtschutz an der Terrasse – Gartenbauprofis können Sie zu den Möglichkeiten beraten und den Schutz der Privatsphäre, abgestimmt auf den Belag aus demselben Holzverbundmaterial, aufbauen.

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EXPERTENTIPP

Asbestsanierung unter Umständen absetzbar

Wer sein altes Haus saniert und dabei die Asbestfassadenverkleidung aus den Wirtschaftswunderjahren durch Putz oder eine gesundheitlich unbedenkliche Verkleidung ersetzt, der kann diese Baumaßnahme unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuer geltend machen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Voraussetzung für die Steuerersparnis ist allerdings ein amtliches Gutachten, das die Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch die Asbestverkleidung an der Fassade feststellt. Zuständig für die Formalitäten sind die örtlichen Bauaufsichtsämter und das Finanzamt.

Wichtig, so der Verbraucherschutzverband, ist zunächst die Feststellung der Gefährdung. Dazu müssen Fassaden, Dach und Dämmung genau untersucht werden. Nicht immer stoßen erfahrene Bausachverständige dabei auf akute Gefahren, denn Asbestverkleidungen, zumal in Form fester Platten, gelten so lange als unbedenklich, wie deren Oberfläche intakt und geschlossen ist. Erst Fasern, Abrieb und Staub bringen Gefahr.

Wie bei Steuervergünstigungen und Zuschüssen üblich, so müssen auch bei der Asbestsanierung die amtlichen Formalitäten vor dem Umbau erledigt und genehmigt werden: rückwirkend erkennen Ämter keine Steuervergünstigungen an.

Der VPB rät, zunächst einen Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragen. Je nach Ergebnis schlägt der Bauberater dann entsprechende Sanierungsschritte vor und hilft bei der Bewältigung amtlicher Hürden. Quelle: VPB