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Richtig kombinieren: Die schönsten Blühpflanzen für den Kübel

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Richtig kombinieren: Die schönsten Blühpflanzen für den Kübel

GMH/BVE. Es braucht nicht viel Platz für die perfekte Gartenfreude: Auch im Kübel lassen sich blühende Landschaften im Kleinformat gestalten. Der Fachhandel hält jetzt eine große Auswahl an Pflanzen vorrätig, die sich mit etwas Kreativität wunderbar kombinieren lassen.Ergänzende WuchsformenEin Pflanzgefäß lässt sich wunderbar kreativ gestalten. Dafür braucht es einen Topf mit mindestens 30 Zentimetern Durchmesser. Elegant wirkt die Bepflanzung, wenn unterschiedliche Sorten mit Blüten in sehr ähnlichen Farben zusammen wachsen. Arrangements in Komplementärfarben wie Orange und Violett sowie Gelb und Blau machen hingegen einen fröhlichen Eindruck. Gärtner im Fachhandel geben wertvolle Tipps, wie unterschiedliche Wuchsformen auf kleinstem Raum miteinander harmonieren. Eine stehende Blühpflanze, beispielsweise Prachtkerzen (botanischer Name Gaura) oder Margariten (Leucanthemum) definieren das obere Ende des Kübels. Als nächste Stufe bieten sich polsterbildende Dauerblüher an, deren Auswahl in Einzelhandelsgärtnereien besonders groß ist. Im Vordergrund eines Kübels macht sich schließlich eine hängende Pflanze mit kleinen Blüten gut. Hier haben gelbes Pfennigkraut (Lysemachia), blaues Männertreu (Lobielia) und weiße Schneeflockenblume (Sutera) ihren großen Auftritt.

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Blühvielfalt auf drei Ebenen: Im Kübel lassen sich hohe Margeriten (Leucanthemum) unter anderem mit Husarenköpfen (Sanvitalia) und Buntnesseln (Coleus) sowie hängendem Pfennigkraut (Lysemachia) stimmig kombinieren. Foto: GMH/BVE

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Dauerblüher für jeden Standort

Bei der Auswahl der Pflanzen sollten die Bedingungen am späteren Standort berücksichtig werden. So gibt es Sorten, die pralle Sonne vertragen, Halbschatten brauchen oder am besten auf der Nordseite eines Hauses zurechtkommen. An einem schattigen Standort fühlen sich Edellieschen (Impatiens) wohl. In hellen Pastellfarben bringen sie Lichtpunkte an eher dunkle Sitzplätze auf Balkon und Terrasse. Auch Fuchsien (Fuchsia) brauchen nicht viel Sonne und entfalten sich ebenso wie Begonien (Begonia) besonders gut an einem geschützten Standort. Im Fachhandel gibt es Begonien-Neuzüchtungen, die durch ihren üppigen Wuchs und ihre großen, gefüllten Blüten sehr edel wirken. Als polsterbildende Dauerblüher für sonnige Standorte eignen sich zum Beispiel Geranien (Pelargonium) und Petunien (Petunia).

Fertig kombinierte Trios

Wer nicht selbst kombinieren möchte, kann auf fertige Arrangements zurückgreifen. Dafür ziehen Gärtner mehrere Pflanzen von klein auf in einen gemeinsamen Topf heran. In einen Kübel mit 40 Zentimetern Durchmesser passen drei Töpfe.

TIPP für die Freiluftsaison

Jetzt bei Ajak Nostalgie nostalgische Terrassendekoration und eine große Auswahl an antiken Möbeln und Uhren

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Emersleben. Aktuell präsentiert Ajak-Nostalgie am Vorwerk- Emersleben wieder eine Vielzahl von nostalgischen Garten- und Terrassendekorationsgegenständen.

Alle die noch auf der Suche nach Ideen für die bevorstehende Freiluftsaison sind, sollten sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. Das Ajak-Team hat dafür passender Weise die Terrasse im Eingangsbereich des alten Feldsteinhauses an der B81 hergerichtet. Seit nunmehr fast 20 Jahren ist Ajak Nostalgie für Antiquitätensammler und Liebhaber von gehobenem nostalgischem Hausrat ein Anlaufpunkt in der Region.

„Zur Zeit bieten wir auch eine große Auswahl an antiken, hübsch verzierten Aufsatzschränken, sowie Wand- und Standuhren an“, berichtet Firmeninhaber Jan Kaiser.

Steuererklärung: Mehr Zeit für die Abgabe

Seit Jahresbeginn gelten neue Regelungen zur Steuererklärungsfrist. Sie betreff en Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen.

Verspätungszuschlag steigt

Die Steuererklärung muss dann erst zwei Monate später als bislang beim Finanzamt eingehen. Das bedeutet: Für die private Steuererklärung 2018 ist Abgabeschluss nicht mehr am 31. Mai 2019, sondern erst am 31. Juli. Die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen müssen die Steuerpflichtigen zukünftig generell erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgeben. Für die Steuererklärung 2018 gilt der 29. Februar 2020 als Fristende.

Aber Achtung:

Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, droht ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.

Die heute üblichen zeitaufwändigen Fristverlängerungsverfahren entfallen damit.

Die Steuererklärung für 2017 muss noch nach den alt bekannten Fristen bis zum 31. Mai 2018 oder bis zum Jahresende 2018 beim Finanzamt eingereicht werden.

Quelle: Presse und Informationsamt/ Bundesregierung