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Steuererklärung für Studenten

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Steuererklärung für Studenten

Bestimmte Kosten können Studenten als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Foto: stock.adobe.com

Berlin (dpa/tmn) Wer schon im Studium gewisse Einnahmen hat, kann von der Abgabe einer Steuererklärung profitieren. Damit sich das Erstellen lohnt, sind zwei Dinge wichtig: Die steuerpflichtigen Einnahmen müssen über dem Grundfreibetrag von derzeit 9408 Euro liegen. Und die Ausgaben für das Studium müssen belegbar sein, wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt. Auswirken können sich zum Beispiel die Kosten für den Fahrtweg zur Uni, für Fachliteratur, Computer, ein Praktikum oder Auslandssemester sowie das Binden der Abschluss- oder Seminararbeit. Die Bundesfinanzverwaltung führt auch Unterkunftskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung an.Im Erststudium Sonderausgaben absetzenBestimmte Kosten für das Studium können Studenten als Sonderausgaben steuerlich absetzen – bis zu 6000 Euro pro Jahr. Angerechnet werden sie aber nur, wenn in diesem Jahr Steuern gezahlt werden. Haben Studenten geringe Einnahmen, verfallen die Aufwendungen: Die Steuererstattung kann nicht höher sein als die gezahlten Steuern. Eingetragen werden die Posten in der Anlage Sonderausgaben unter der Überschrift Berufsausbildungskosten.Wer in Vollzeit studiert, kann nach Angaben der Bundesfinanzverwaltung zudem als Werbungskosten eine Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung geltend machen. Dafür sind die Zeilen 31 bis 38 der Anlage N auszufüllen.Im dualen oder Masterstudium Verluste vortragenWer dual studiert oder schon vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, darf dagegen Werbungskosten geltend machen. Eine entsprechende Vorgabe im Einkommensteuergesetz hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt. Auch für viele Masterstudenten gilt diese Regelung. Der Vorteil: So können Studenten die Ausbildungskosten in voller Höhe geltend machen. Außerdem können diese sich durch den sogenannten Verlustvortrag auch Jahre später auswirken, wenn das erste Mal Steuern anfallen.Unter welchen genauen Voraussetzungen Kosten während des Masterstudiums abgesetzt werden können, ist aber noch nicht abschließend geklärt. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, die Ausgaben dafür in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Der richtige Ort dafür ist Anlage N.Wichtig: Die Ausgaben müssen Studenten belegen können, wenn das Finanzamt nachfragt, erklärt Klocke. Dafür sollten sie etwa Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge sammeln. Selbst erstellte Belege erkenne das Finanzamt erfahrungsgemäß besonders bei hohen Summen nicht an, so die Steuerexpertin.    

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Seit diesem Jahr: Steuerklasse kann mehrmals im Jahr gewechselt werden

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Ehe- und Lebenspartner können mehrmals im Jahr die Steuerklasse ändern. Foto: stock.adobe.com

Neustadt a. d. W. (ots) Ehegatten und Lebenspartner konnten bislang einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die Steuerklassenkombination im gleichen Jahr ein zweites Mal zu wechseln. Neu: Ab sofort können Ehe- und Lebenspartner mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern und damit die für sie steuergünstigste Kombination wählen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit den wichtigsten Details im Kurz-Überblick.

Steuerklassenwechsel: Das ist neu ab 1. Januar 2020
✔ Ehepartner und Lebenspartner können ihre Steuerklassen mehrfach pro Jahr wechseln.
✔ Das geht über den zweiseitigen „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“, den es in Papierform bei jedem Finanzamt gibt oder online auf den Internetseiten des Bundesfinanzministerium.
✔ Die geänderte Steuerklassenkombination gilt mit Beginn des nächsten Monats, der auf die Antragstellung folgt. Beispiel: Wer seine Steuerklassen am 14. März ändert, für den gilt die neue Kombination ab dem 1. April.
✔ Wichtig: Ehepaare und Lebenspartner, die möchten, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, müssen sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November geändert haben. Damit sind diejenigen gemeint, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht geändert haben, aber für die eine andere Kombination vorteilhaft wäre.

Steuern

Das ist neu 2020

- Für Erwachsene werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 9.408 Euro Einkommensteuern fällig.
- Beiträge zur Rentenversicherung können besser abgesetzt werden, Neurentner müssen hingegen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern.
- Für Dienstreisen und Kundenbesuche steigen die Verpflegungspauschbeträge.
- Unternehmer und Bauherren können womöglich mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten rechnen, wenn es um klimafreundliche Investitionen geht.
- E-Books und Produkte für die Monatshygiene werden billiger, weil dafür künftig der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt.

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