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Niemand wird vergessen

Ratgeber im Trauerfall

Niemand wird vergessen

Die Volksstimme startet ein Trauerportal. Was hat es damit auf sich? Mit dem neuen Trauerportal http://trauer.volksstimme.de schaffen wir eine Möglichkeit, über den Verlust eines geliebten Menschen zu informieren – und das auch über das Verbreitungsgebiet der Volksstimme hinaus. Besonders für Freunde und Bekannte, Verwandte, die in anderen Regionen Deutschlands oder der Welt wohnen, ist das eine Erleichterung.

Was kann das Trauerportal darüber hinaus leisten?

Wir werden den Hinterbliebenen eine Plattform bieten, der Verstorbenen fortwährend zu gedenken. So bietet das Portal die Möglichkeit, sich mit anderen Trauernden auszutauschen, es vernetzt über Grenzen hinaus. Besucher können Trauerkerzen entzünden und einen Kondolenzeintrag hinterlassen. Zudem kann über das Trauerportal zum Jahrestag eine Veröffentlichung zum Gedenken in der Volksstimme aufgegeben werden. Die Anzeigen werden archiviert, so dass sie jederzeit angesehen werden können. So entsteht eine digitale Gedenkstätte, in der niemand vergessen wird.

Ab wann ist der neue Service nutzbar?

Ab sofort. Demnächst werden neben der umfassenden Suchfunktion auch weitere Elemente hinzukommen.

Es entsteht ein großer Ratgeberteil mit Texten rund um Trauer und Hilfe für Hinterbliebene sowie ein umfangreiches Angebot von Dienstleistern wie Floristen, Bestattern, aber auch Notaren, die in den schwersten Stunden die nötige Hilfe leisten werden.

Wer wird sich später um meine Grabstelle kümmern?“

Diese Sorge beschäftigt heute viele Menschen. Hier bietet der Friedhofsgärtner eine vernünftige Alternative: eine Dauergrabpflegevereinbarung. Diese kann schon zu Lebzeiten abgeschlossen werden. Der Umfang der vom Friedhofsgärtner im Rahmen der Dauergrabpflege zu erbringenden Leistungen wird ganz individuell durch festgelegt. Das Angebot reicht vom Sauberhalten der Grabstelle bis zum Komplett-Service rund um Grabgestaltung und Grabschmuck. Zu Lebzeiten können die Vereinbarungen angepasst oder ergänzt werden. Die Pflegevereinbarung wird mit einer Dauergrabpflege-Einrichtung und einer Friedhofsgärtnerei abgeschlossen. Die Laufzeit eines solchen Vertrages kann frei gewählt werden - sinnvollerweise läuft er mindestens über fünf Jahre. Meist wird die Nutzungsdauer der Grabstätte abgedeckt. Für Zeiträume unter fünf Jahren können Sie mit dem Friedhofsgärtner eine Jahrespflege vereinbaren. Quelle: Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe GmbH