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Welche Förderung gibt es 2019 für Hausbau und Sanierung?

Willkommen 2019

Welche Förderung gibt es 2019 für Hausbau und Sanierung?

Neue Förderprogramme ermöglichen den Traum vom Eigenheim Foto: stock.adobe.com

Fulda/Eschborn (dpa/tmn) ● Ob bauen oder kaufen: Angesichts stetig steigender Immobilien- und Baupreise lohnt es sich, nach günstigen Zuschüssen Ausschau zu halten. Zu den ersten Adressen gehören die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle, kurz Bafa. Beide bieten Privateigentümern und solchen, die es werden wollen, insgesamt etwa 50 Förderprogramme.Wichtig in jedem Fall: Geld gibt es auf Antrag. Dieser muss vor der Auftragsvergabe an die Handwerker oder das Bauunternehmen gestellt werden, sagt Thorsten Weber, Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB) aus Fulda. Während KfW-Förderung häufig über die Hausbank beantragt wird, läuft beim Bafa alles direkt und online.Sowohl KfW als auch Bafa erwarten, dass Eigentümer sich vor Einreichen ihres Antrags informieren und möglichst einen Energieberater zu Hilfe holen. Dieser kümmert sich zudem um den mit der Antragstellung verbundenen Papierkram und besorgt die erforderlichen Nachweise bei den ausführenden Firmen. Das Beraterhonorar wird oft ebenfalls bezuschusst. Das Bafa hat eigens für Immobilienbesitzer den Topf „Energieberatung Wohngebäude“, aus dem Energieberater finanziert werden. Das Programm können Eigentümer auch wieder 2019 nutzen. Es wendet sich sowohl an einzelne Hausbesitzer als auch an Wohnungs-eigentumsgemeinschaften.Die Behörde empfiehlt auf ihren Internetseiten, im Vorfeld eines Antrags unbedingt die technischen Richtlinien zu beachten, an die ein Zuschuss mitunter geknüpft ist. So muss, wer 2019 seine Heizung optimieren will, bestimmte Pumpen einsetzen. Nur dann gibt der Staat 30 Prozent der Investitionskosten dazu.Die Höchstsumme aus dem Programm „Heizungsoptimierung“ beträgt 25 000 Euro. Der Betrag fließt, sobald der Bauherr die detaillierte Rechnung ans Bafa geschickt und das Amt geprüft hat.Pellets und Hackschnitzel statt Kohle und Gas: Hausbesitzer, die den Umstieg auf Wärme aus nachwachsenden Rohstoff en planen, können ebenfalls von Zuschüssen profitieren. Vorausgesetzt, die alte Heizungsanlage ist mindestens zwei Jahre in Betrieb und soll ersetzt werden. Das Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ist mit Maßnahmen aus dem Angebot von Bafa und KfW kombinierbar.Die bundeseigene KfW-Bank kennen die meisten Hausbesitzer und Bauherren im Zusammenhang mit dem sogenannten KfW-Standard, der die Energieeffizienz eines Hauses umschreibt. 2019 behält das Institut seine Förderprogramme bei.Dazu gehört seit dem Sommer 2018 das Baukindergeld. Mit dem Geld unterstützt der Staat Familien. Häuslebauern und Käufern selbstgenutzter Eigentumswohnungen wird mit 12 000 Euro pro Kind, verteilt auf zehn Jahre, unter die Arme gegriffen. Familien beantragen das Baukindergeld direkt über die Internetseite der KfW, wo es unter dem Stichwort Baukindergeld oder unter der Bezeichnung Produkt 424 zu finden ist.Auch wer kein Baukindergeld in Anspruch nimmt, kann sich bei der KfW Geld für Kauf oder Bau von Wohneigentum holen. Sie vergibt bis zu 50 000 Euro als zinsgünstigen Kredit, der nicht an Einkommensgrenzen gekoppelt ist (Programm 124).Bei Neubauten kann das Darlehen eingesetzt werden für den Kauf des Grundstücks, Baukosten sowie Neben- und Beraterkosten. Käufer von Bestandsbauten dürfen das Geld für Kaufpreis, Umbau und Modernisierung sowie für die Erwerbsnebenkosten verwenden.Der Kredit kann mit anderen KfW-Angeboten – etwa zum energieeffizienten Bauen und Sanieren oder zum altersgerechten Umbau des Eigenheims verknüpft werden. Beim energetischen Bauen und Sanieren rückt die KfW außerdem bis zu 4000 Euro Zuschuss raus, wenn ein Experte für Energieeffizienz das Projekt begleitet.Wegen der Vielfalt rät Alexander Steinfeldt von der Beratungsgesellschaft CO2online Immobilienbesitzern, die Programme zu vergleichen und Berechnungstools nutzen. Die Beratungsgesellschaft erarbeitet im Auftrag des Bundes die Fördergeldbroschüre 2019. Diese wird voraussichtlich im ersten Quartal erscheinen.

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Festzuschüsse bei Zahnersatz 2019

Foto: stock.adobe.com
Foto: stock.adobe.com
Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und Suprakonstruktionen zahlen die Krankenkassen seit Januar 2005 einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag - den befundorientierten Festzuschuss. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich am konkreten Befund (zum Beispiel „fehlender Zahn im Unterkiefer“).

Das bedeutet:
Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer Kasse erstattet. Bis Ende 2004 beteiligte sich die Kasse prozentual an den Kosten beim Zahnersatz. Je nach Zahnarzt und gewählter Versorgungsform konnte die Rechnung bei verschiedenen Versicherten unterschiedlich ausfallen, obwohl der der Befund exakt der gleiche war.

Die Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für diesen konkreten Befund ab. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Versicherte. Wünscht er eine höherwertige Versorgung, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, bekommt er ebenfalls den Festzuschuss. Die über diesen hinausgehenden Kosten zahlt der Versicherte aus eigener Tasche.

Härtefallregelung:
Versicherte werden beim Zahnersatz von den Eigenanteilen weitgehend befreit, wenn sie unzumutbar belastet werden. Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn ihre monatlichen Bruttoeinnahmen 2019 die Grenze von 1.246,00 Euro (mit einem Angehörigen 1.713,25 Euro, mit zwei Angehörigen 2.024,75 Euro und mit drei Angehörigen 2.336,25 Euro) nicht übersteigen.

Heil-und Kostenplan:
Vor Beginn der Behandlung muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan prüfen und genehmigen. In diesem Plan müssen die Zahnärzte jedoch nicht die Gebührensätze für die Leistungen darlegen, die über die Regelversorgung hinaus gehen. Damit ist es für die Krankenkassen nicht ersichtlich, ob der Zahnarzt für die privat abzurechnenden Leistungen den 2,3- oder den 3,5-fachen Honorarsatz anlegt. Umso wichtiger ist es, dass die Patienten die gewünschte Behandlung mit ihrem Zahnarzt genau besprechen. Quelle: AOK

Brautmode 2019

Schlicht-elegant oder trendig-kurz?

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Fotos: Diamonds by Lilly/spp-o

(spp-o) ● Mit skandinavischer Finesse feiert die „Purewhite“-Kollektion 2019 den perfekten Clean-Chic Look. Schlichte Brautkleider mit dezenten Details, die nichts als diskrete Eleganz vermitteln und gerade deswegen echte Hingucker sind. Dabei unterstützt sanftes Georgette die weichfließenden Silhouetten im Fit’n Flare-Stil oder in A-Linie, während Cut-outs, Beinschlitze oder diskrete Transparenzen Highlights setzen. Auch feine Drapierungen, interessante Halsausschnitte oder auffallende Schmetterlingsärmel lassen Herzen höherschlagen. Einen schönen Akzent setzt die hohe Taille, die für lange Beine sorgt. Alles für ein schlichtes Wow!

Die Kollektion „Diamonds“ (www.lilly.de) mit ihren trendig-kurzen Brautkleidern in Midi-Länge zeichnet eine duftige Leichtigkeit voller Esprit aus. Charmante Kreationen mit weitschwingenden Tüllröcken und detailreichen Spitzen-Oberteilen treffen auf schmalgeschnittene Etui-Kleider aus blütenreicher Spitze. Feine Transparenzen lassen dezent Haut durchblitzen, während Tattoo-Effekte wie aufgemalt wirken. Eine abnehmbare Schleppe mit kunstvollem Gürtel zaubert im Handumdrehen aus einem Etui-Kleid ein Wow-Kleid mit viel Glamour. Alles, um die feminine Seite der Braut zu unterstreichen, und für eine wundervolle Hochzeit auf dem Standesamt.