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Plötzlicher Todesfall: Was ist jetzt zu tun?

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Plötzlicher Todesfall: Was ist jetzt zu tun?

Eine Ausnahmesituation ist der Trauerfall. Foto: Bundesverband Bestattungsbedarf/Fotolia

Bad Honnef. Stirbt ein naher Angehöriger oder ein guter Freund, gerät die persönliche Welt, die eben noch unzerstörbar schien, oft völlig aus den Fugen. „Jetzt gilt es, Schritt für Schritt mit dem Erlebten umzugehen und neben all der emotionalen Trauer den Überblick zu behalten“, so der Bundesverband Bestattungsbedarf. So zeitnah wie möglich nach dem Ableben des geliebten Menschen muss ein Arzt hinzugezogen werden. Dies kann zum Beispiel der ärztliche Notdienst oder der Hausarzt sein. Er bestätigt den Tod und stellt den Totenschein aus. Ohne ihn gibt es keine Sterbeurkunde. Diese ist für alle anstehenden Behördenangelegenheiten wichtig. Die Sterbeurkunde wird beim Standesamt der Ortsgemeinde oder bei der Stadtverwaltung des Sterbeortes beantragt. Um dies zu erleichtern, kann die Beantragung auch von Angehörigen, einer Vertrauensperson des Verstorbenen, durch einen Bevollmächtigten oder von dem ausgewählten Bestatter übernommen werden. Parallel dazu sollten alle Angehörigen und Freunde über den Trauerfall informiert werden. Dann können alle Beteiligten einander Beistand leisten und gegebenenfalls auch in die Planung und Gestaltung der Trauerfeier einbezogen werden.       

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Foto: stock.adobe.com

Das Gespräch mit dem Bestatter suchen

Danach sollte das Gespräch mit dem ausgewählten Bestatter gesucht werden – zu Hause im vertrauten Umfeld oder auch beim Bestattungsunternehmen. Eine Empfehlung aus dem Freundeskreis, Kontakte zu einem regionalen Bestatter oder eigene Erfahrungen können dabei helfen, den richtigen Bestatter zu finden. Im Netz bieten Vergleichsportale einen Überblick. Im Gespräch wird – ganz an den Wünschen der Hinterbliebenen und den Vorlieben des Verstorbenen zu Lebzeiten orientiert – über Bestattungsart und -ort, den Sarg, die Urne oder auch die Bestattungswäsche gesprochen. Dazu kommen der Ablauf der Trauerfeier mit der Beantwortung der Fragen, ob eine kirchliche bzw. religiös geprägte Bestattung gewünscht wird, ob ein Redner auftreten, welche Musik die Feier untermalen und wann die Bestattung stattfinden soll. Auch der Versand der Trauerkarten, der Grabschmuck und passende Blumen müssen organisiert werden. „Ganz wichtig: Der Bestatter weiß, was hier zu tun ist. Er berät kompetent und einfühlsam und nimmt den oft überforderten Hinterbliebenen bei Bedarf all diese Dinge ab.“ Bei der persönlichen Bewältigung der akuten Trauersituation kann ein Abschied am Sarg im Rahmen einer individuellen Trauerfeier sehr hilfreich sein – unabhängig davon, ob eine Erd- oder Feuerbestattung folgt. Trauernde können dem Verstorbenen noch einmal richtig nahe sein und seinen Tod buchstäblich besser begreifen. Für die Zeit nach der Bestattung gilt es dann schon bald, sich über die Organisation der Grabpflege und den Grabstein Gedanken zu machen. Die weitere Pflege des Grabes kann dann von einem Friedhofsgärtner erledigt werden. Vielen Menschen hilft es jedoch emotional, die Grabpflege eigenhändig zu organisieren.

Beschäftigung mit der Bestattungsvorbereitung kann auch heilsam wirken

Arbeit lenkt ab – das gilt einmal mehr bei einem Trauerfall. Neben der Vor- und Nachbereitung der Bestattung müssen viele weitere Punkte bedacht werden, die rechtlich und persönlich von großem Interesse sind. Dazu zählen unter anderem die Suche nach wichtigen Dokumenten des Verstorbenen sowie die Sicherung des Eigenheims oder der Mietwohnung, also zum Beispiel das Schließen der Fenster und das Abstellen von Strom und Wasser. Zudem sollte die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung beim Standesamt des Sterbeortes besorgt werden. Ganz wichtig ist es außerdem, dass der Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragt wird. Dabei bringt ein Notar gerne seine Hilfe ein. Auch bei der Auswahl des Notars ist es ratsam, sich auf Empfehlungen oder eigene Erfahrungen zu verlassen. Idealerweise vertraut die Familie bereits seit Jahren auf einen Notar, der den Hinterbliebenen nun mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Anhand der ausgestellten Urkunden und der im Haushalt des Verstorbenen aufgefundenen Bankdaten und Versicherungsscheine müssen die entsprechenden Unternehmen vom Tod des Angehörigen unterrichtet und die Verträge gekündigt werden, da sie sonst Folgekosten nach sich ziehen können. Gleiches gilt für den digitalen Nachlass: Mitgliedschaften bei Online-Diensten, Konten bei Versandhändlern, Abos etc. Wenn dies alles erledigt ist, sind die schlimmsten ersten Tage nach dem Verlust bereits vorbei. Jetzt kann die eigentliche Trauerarbeit im engen Kontakt mit Freunden und Verwandten und mit ein wenig zeitlichem Abstand beginnen. (DS)
    

Tipp

Ruhegemeinschaften: Was sind das?

Eine Ruhegemeinschaft ist eine Grabart, die auf dem „Tag des Friedhofs“ 2007 in Berlin erstmals vorgestellt wurde. Wie der Memoriam-Garten zählt sie zu den Gärtnerbetreuten Grabanlagen. Das Besondere an einer Ruhegemeinschaft ist, dass die Hinterbliebenen mittels eines Treuhandvertrages von der Grabpflege entlastet, bzw. befreit werden. Diese Treuhandverträge werden i.V.m. mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachsen/Sachsen-Anhalt GmbH abgeschlossen. Die Treuhandstelle stellt die ordnungsgemäße Grabpflege über die komplette Ruhefrist sicher. Zum Teil deckt der Treuhandvertrag auch die Kosten des Grabmals inkl. Inschrift und die Friedhofsgebühren ab. Es gibt diverse Formen von Ruhegemeinschaften. Sie werden stets den Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort angepasst.

Es werden zwei Ziele verfolgt. Zum Einen soll die Ruhegemeinschaft eine finanzielle Alternative zu den anonymen Grabstätten und Rasengrabstätten darstellen. Und den Hinterbliebenen die Möglichkeit geben den Bestattungsplatz zu kennen und hier die doch so wichtige Trauerarbeit leisten zu können. Und andererseits soll den Menschen die Sorge genommen werden, dass die eigene spätere Grabstätte ungepflegt sein könnte. Diese Personen haben mit einer Ruhegemeinschaft die Sicherheit, dass die Treuhandstelle die Grabpflegen kontrolliert.

■ HALBERSTADT

Bestattungshaus Gustus

Klusstraße 1
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 - 69580
www.bestattungshaus-gustus.de