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Auf der sicheren Seite mit einer Bestattungsvorsorge

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Auf der sicheren Seite mit einer Bestattungsvorsorge

Foto: pixabay.com/BDB/akz-o

(akz-o) Bereits zu Lebzeiten sollte man den gewünschten äußeren Rahmen für die eigene Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, sich in Zeiten der Trauer auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. Auch vermeidet man mögliche familiäre Streitigkeiten über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Sparbuch ist keine gute Lösung Gerade in Zeiten zunehmender Pflegebedürftigkeit ist eine sichere Hinterlegung des Geldes für die Bestattung wichtig. Viele Menschen sind der Ansicht, dass für die Bezahlung der Bestattung das Sparbuch ausreichend sei. Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann das Amt sogar die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen.   

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Foto: GPP

Beratung zur Bestattungsvorsorge

Bestatter bieten sogenannte kostenlose Bestattungsvorsorge-Beratungen an. „Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sind– ob Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Blumenschmuck, Trauerfeier u.v.m. Sinnvoll ist es, hierbei auch bereits den finanziellen Rahmen zu regeln“, so Stephan Neuser, Generalsekretär des BDB. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten an: Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Im Todesfall wird dieses Geld dann an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungsvorsorgevertrages ausgezahlt. Die Alternative dazu ist die Sterbegeldversicherung. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als 70 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant.

Gute Bestattungsvorsorge braucht gute Beratung

Auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter www.bestatter.de sind rund 81 % der in Deutschland tätigen Bestattungsunternehmen gelistet, wobei eine Suche nach Wohnort und Postleitzahl problemlos die infrage kommenden Bestatter eingrenzt und im Suchergebnis auch die einzelnen Leistungen des jeweiligen Bestattungshauses ersichtlich sind.
    

Vorsorgevollmacht: Experten empfehlen frühzeitiges Handeln

(djd) Was passiert, wenn ein Mensch schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet und infolgedessen nicht mehr in Lage ist, eigenverantwortlich seine Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen? Viele glauben, dass in diesem Fall automatisch der Partner oder die Partnerin dazu befugt ist. Doch die Rechtslage sieht anders aus: Wurde nicht beizeiten eine Vorsorgevollmacht erteilt, müssen Amtsgerichte über den Betreuer oder die Betreuerin entscheiden. Experten empfehlen daher, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen.

Oft kommt der Betreuer nicht aus der Familie

Für aktuell 1,25 Millionen volljährige Personen in Deutschland mussten die Amtsgerichte einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen, da keine Vorsorgevollmacht vorlag. Nur bei knapp der Hälfte dieser Personen stammt der Betreuer aus der eigenen Familie. In etwa 600.000 Fällen übernimmt die Aufgabe hingegen ein Berufsbetreuer. Unter diesen Umständen entscheidet ein für die Familie Fremder über alle wesentlichen Dinge des Lebens. Wer eine solche Situation verhindern will, muss beizeiten Vorkehrungen treffen. „Niemand beschäftigt sich gern mit dem Gedanken, dass ein Unfall oder eine schwere Erkrankung dazu führt, dass man nicht mehr über sein Leben selbst entscheiden kann. Dennoch ist es wichtig, für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Auch im Interesse der eigenen Familie“, sagt Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).

Broschüre mit Tipps und einem Vordruck zum Ausfüllen

Mit einer Vorsorgevollmacht kann jeder eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen. Die Vollmacht ermöglicht den Vertretern ein schnelles und unkompliziertes Handeln - angefangen bei dringenden Behördengängen bis zur Organisation einer häuslichen Pflege. Zu diesem Thema hat das Institut mit Sitz in Berlin eine neue Broschüre aufgelegt. Sie enthält viele grundlegende Informationen, Tipps für Endverbraucher sowie einen nützlichen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht zum direkten Ausfüllen. Die Broschüre steht online unter www.dia-vorsorge.de/vorsorgemappe als Download zur Verfügung.

Symbolsprache gegen das Vergessen

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Rosen - das Symbol für Liebe, Zuneigung und Vergänglichkeit Foto: (BdF)

Bonn. Über die üblichen Stiefmütterchen und Rosen hinaus bietet sich dafür heute eine unerschöpfliche Vielfalt an Möglichkeiten, über die Symbolik der Pflanzen das Leben der Verstorbenen nachzuzeichnen und durch die bewusste Pflanzenverwendung an sie zu erinnern.

Vielen Pflanzen wird ein über Jahrhunderte gewachsener Symbolwert zugeschrieben. Bereits zu Zeiten, als noch keine intensive Grabpflege betrieben wurde, maß man den auf den Gräbern zufällig wachsenden Pflanzen eine eigene Bedeutung zu. Ging zum Beispiel eine Distel oder Königskerze auf, wies dies darauf hin, dass der Verstorbene im Fegefeuer schmachtete und um eine Fürbitte oder Seelenmesse ersuchte. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war die Friedhofsflora vor allem von Nutzpflanzen geprägt. Eine Lilie bedeutet Unschuld und Reinheit, die Ringelblume verkörpert den Schmerz der Hinterbliebenen. Frauenmantel und Mohn hingegen sind Sinnbilder des sanften Todes. Mimose und Sonnenblume sind dafür bekannt, dass sie sich nach der Sonne drehen, sie stehen daher für die sich Gott zuwendende Seele.

Die meisten Blumen auf Gräbern sprechen eine persönliche Sprache zwischen dem Hinterbliebenen und dem Verstorbenen: sei es die Rose zum Geburtstag oder die Lieblingsblume zum Todestag. Wer die Symbolik der Pflanzen für die individuelle Gestaltung eines Grabes nutzen möchte, lässt sich am besten von einem Friedhofsgärtner beraten.

Wer das Grab über einen längeren Zeitraum hinweg auf diese Weise in kompetente Obhut geben möchte, schließt einen Dauergrabpflegevertrag ab. Dabei verwaltet die regionale Genossenschaft/Treuhandstelle für Dauergrabpflege das Geld und überprüft die Leistung des Friedhofsgärtners. Quelle: Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF)

■ WERNIGERODE

Bestattungsinstitut Wolf

Ilsenburger Str. 12
38855 Wernigerode
Tel.: 03943-633112
www.bestattungen-wolf-wernigerode.de