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Patientenvollmacht: Wer entscheidet für mich im Ernstfall

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Patientenvollmacht: Wer entscheidet für mich im Ernstfall

Eine Patientenvollmacht wird schriftlich formuliert und kann jederzeit widerrufen werden. Foto: stock.adobe.com

Im Leben kann es krankheitsbedingt oder unfallbedingt vorkommen, dass wir selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zur medizinischen Weiterbehandlung zu treffen. In diesem Fall muss diese Entscheidung von einer anderen Person übernommen werden. Financescout 24 informiert darüber, wie man mit Hilfe einer Patientenvollmacht diese Aufgabe auf eine Vertrauensperson übertragen kann. In dem schriftlichen Dokument wird genau festgelegt, welchen Umfang die Handlungsbefugnis bei medizinischen Fragen hat. Neben der Patientenvollmacht existieren noch weitere Formen für Vollmachten wie die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung oder die Vorsorgevollmacht.Eine Patientenvollmacht ist ein schriftliches Dokument, in welchem eine Person genau festlegt, welche andere Person zur Entscheidung in medizinischen Fragen bevollmächtigt ist, wenn sie selbst gesundheitlich oder psychisch nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Patientenvollmacht richtet sich gezielt an Angehörige oder andere damit ausgewählte Vertrauenspersonen und nicht an die behandelnden Ärzte.Grundsätzlich ist es für jeden Menschen empfehlenswert, eine Patientenvollmacht zu erstellen. Denn mit diesem Dokument haben Sie die Möglichkeit, schon im Vorfeld zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenvollmacht stellt somit auf eine gewisse Weise sicher, dass Ihr Wille respektiert wird. Wichtig wird die Patientenvollmacht vor allem bei drängenden Fragen zu Leben und Tod. So kann die Vertrauensperson mit Hilfe des schriftlichen Dokuments dazu ermächtigt werden, im Sinne des Vollmachtgebers über lebensverlängernde Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung zu entscheiden.Rechtliche GrundlageDie rechtliche Grundlage liefert für die Patientenvollmacht Paragraph 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er regelt bereits die Patientenverfügung. So besteht zum Beispiel nach Absatz 4 des Paragraphen keine Verpflichtung zum Hinterlegen einer solchen Vollmacht. Ebenso kann eine Patientenvollmacht wie die Patientenverfügung jederzeit widerrufen werden.Was regelt die Patientenvollmacht?Die Patientenvollmacht greift vor allem bei medizinischen Aspekten, für welche eine Entscheidung benötigt wird, wenn der Vollmachtgeber diese nicht mehr selbst treffen kann. In der Vollmacht bestimmt der Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen, die Entscheidungen im Krankheitsfall für ihn treffen dürfen. Zugleich wird schriftlich festgelegt, unter welchen Bedingungen die Bevollmächtigten in seinem Sinne handeln dürfen.Das kann ohne vorliegende Vollmacht passierenLiegt keine exakt formulierte Patientenvollmacht vor, entscheidet ein gesetzlich bestimmter Betreuer für den Patienten. In diesem Fall muss versucht werden, sich dem vermuteten Willen des Patienten anzunähern. Hierfür können zum Beispiel auch ethische oder religiöse Aspekte in Betracht gezogen werden. Ebenso können frühere mündliche Aussagen des Patienten für die Bestimmung seines Willens angeführt werden.Grenzen der PatientenvollmachtDie Patientenvollmacht gilt nur so lange, wie der Vollmachtgeber nicht selbst in der Lage ist, eine Entscheidung über medizinische Maßnahmen zu treffen. Diese Grenze ist wichtig, damit er bei einer Genesung wieder selbst entscheiden kann und bei wichtigen medizinischen Entscheidungen, die seine Gesundheit betreffen, nicht entmündigt wird. Die Vollmacht selbst gilt nur bis auf Widerruf. Ein solcher Widerruf kann jederzeit durch den Vollmachtgeber erfolgen.So erteilen Sie eine PatientenvollmachtEine Patientenvollmacht erteilen Sie in schriftlicher Form. Wie bei der Patientenverfügung kann diese jederzeit von Ihnen geändert werden. Dies gilt auch in mündlicher Form spontan, wenn Sie zu dieser Willensäußerung zum Beispiel im Krankenhaus in der Lage sind.Die Patientenvollmacht ist generell kostenlos. Nur, wenn Sie diese zum Beispiel beim Zentralen Register für Vorsorgevollmachten (ZVR) oder einem Notar hinterlegen, fallen dafür Kosten an. Die Kosten für einen Eintrag im ZVR betragen weniger als 20 Euro. Für das Hinterlegen einer Vollmacht bei einem Notar können die Kosten variieren. Neben diesen beiden Stellen gibt es auch die Möglichkeit, die Vollmacht beim Zentralarchiv des Deutschen Rotes Kreuzes zu hinterlegen.Üblicherweise kann die Patientenvollmacht direkt bei den Bevollmächtigten hinterlegt werden. Um jedoch Missbrauch zu vermeiden, empfiehlt sich das Hinterlegen bei einem Notar oder im ZVRForm einer PatientenvollmachtFür das Erstellen einer Patientenvollmacht gibt es im Internet verschiedene Muster. Notare oder Sozialverbände können ebenfalls Muster bereitstellen. Damit die Vollmacht rechtsgültig ist, ist sie nach Paragraph 1901 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schriftlich festzulegen.Zu den Inhalten der Patientenvollmacht gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Aus diesem Grund und um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie vor dem Erstellen einer Patientenvollmacht rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder Notar in Anspruch nehmen. Auch Ihr Hausarzt kann beim Verfassen einer Patientenvollmacht behilflich sein.Eine Beglaubigung durch einen Notar ist in der Regel nicht nötig. Doch mit dieser lässt sich ebenfalls Missbrauch verhindern.Widerruf jederzeit möglichDie Patientenvollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden. Für den Widerruf wird theoretisch keine schriftliche Form benötigt.Ist der Patient zum Beispiel bei vollem Willen, kann er eine Vollmacht mündlich im Krankenhaus widerrufen.Quelle: Financescout24

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Patientenvollmacht

Da Sie im Notfall nicht mehr allein entscheiden können, sollten Sie eine Patientenvollmacht nur der Person erteilen, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Empfehlenswert ist es häufig, derartige Vollmachten auf mehrere Personen zu verteilen, damit diese sich im Ernstfall gegenseitig kontrollieren können.

1. Ehepartner
Der Ehepartner ist üblicherweise die Person, die am meisten Vertrauen genießt. Zugleich teilen Sie Ihr Leben miteinander und können so bei medizinischen Notlagen besser im Sinne des Patienten entscheiden.

2. Lebenspartner
Für eingetragene Lebenspartner gilt das gleiche wie für Ehepartner.

3. Nicht verheiratete Partner
Wer sich in einer sehr festen Bindung befindet, aber weder verheiratet ist noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft hat, sollte sich im Vorfeld fragen, ob er dieser Person auch im Ernstfall sein Leben anvertraut.

4. Eltern
Wer seine Eltern als Bevollmächtige auswählt, sollte berücksichtigen, dass diese naturgemäß weniger Lebenszeit vor sich haben und im schlimmsten Fall selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu übernehmen. Wenn die Eltern dennoch als Bevollmächtigte eingesetzt werden, sollten sie sich die Aufgabe mit jüngeren Menschen teilen.

5. Freunde
Für Freunde gilt wie für alle nicht vertraglich oder verwandtschaftlich verbundenen Menschen, dass die Bindung auch schnell nicht mehr gegeben sein kann. Bedenken Sie deshalb im Vorfeld, wen Sie bevollmächtigen wollen, wenn die Freundschaft in die Brüche geht.

6. Verwandte
Bei Verwandten besteht zwar eine genetische Verbindung. Doch diese Bindung sollte nicht über das persönliche Vertrauen und die persönliche Bindung gestellt werden.

Unabhängig davon, für welche Person Sie sich entscheiden: Sie sollten diese Person in einem persönlichen Gespräch über die Inhalte der Vollmacht aufklären. Selbstverständlich sollte die betreff ende Person im Vorfeld auch gefragt werden, ob sie diese Verantwortung im Notfall übernehmen möchte.